1Gegenstand des Auftrages sind Generalplanungsleistungen für die Errichtung einer neuen 3-Feld Sporthalle und der Generalsanierung der Rönnehalle am Marienschulzentrum in der Stadt Greven.
2Gegenstand des Auftrages sind Generalplanungsleistungen für die Errichtung einer neuen 3-Feld Sporthalle und der Generalsanierung der Rönnehalle am Marienschulzentrum in der Stadt Greven. Für das Marienschulzentrum im Süden von Greven mit ungefähr 1.600 Schüler* innen, bestehend aus der fünfzügigen St. Marien Grundschule, Am Fiskediek 7, 48268 Greven, und der Nelson-Mandela-Gesamtschule, Teichstraße 29, 48268 Greven, ist ein dringender Bedarf von insgesamt sechs Sporthallenteilen festgestellt worden.Um schnellstmöglich die Kapazität der bestehenden, sanierungsbedürftigen Rönnesporthalle (Baujahr 1980) zu ergänzen, ist der Bau von mindestens 3 Hallenteilen priorisiert und ein Planungsbeginn für 2025 anvisiert. Die Rönnesporthalle ist als vorhandene 3-Fach-Sporthalle in die Betrachtung insoweit einzubeziehen, dass sie während der Planungs- und Bauphase als Sportstätte zur Verfügung stehen muss. Die Umsetzung erfolgt in 3 Stufen, in der 1. Stufe ist die bauantragsreife Planung für beide Sporthallen zu erstellen. In der 2. Stufe wird der Neubau realisiert und in der 3. Stufe die vorhandene Rönnesporthalle generalsaniert.Terminziele- 05. 2025 Beginn der Planung- 11. 2025 Einreichen des Bauantrags - 01. 2028 Fertigstellung BA 1- 04. 2029 Fertigstellung BA 2
Darstellung und Struktur der beabsichtigten Aufbauorganisation und der Ablauforganisation des Bieters für dieses Projekt sowie die Sicherstellung der Präsenz vor Ort 10 %, Qualifikation/Erfahrung der im Auftragsfall eingesetzten Projektleitung für dieses Projekt 15 %, Qualifikation/Erfahrung der im Auftragsfall eingesetzten stellvertretenden Projektleitung für dieses Projekt 10 %, Qualifikation/Erfahrung der im Auftragsfall eingesetzten Objektüberwachung 15 %
Aussagen zu Maßnahmen der Terminplanung, -kontrolle und -steuerung für dieses Projekt 5 %, Aussagen zu Maßnahmen der Kostenplanung, -kontrolle und -steuerung für dieses Projekt 5 %
Aussagen zu den typischen Risiken und Fehlern bei der Leistungserbringung in allen zu beauftragenden Leistungsphasen sowie Vorschläge zur Vermeidung dieser Fehler bei diesem Projekt 5 %, Darlegung von eigenen projektspezifischen Lösungsansätzen (skizzenhaft ausgearbeitete Ideen) 5%
Honorarangebot
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.