Gewerbegebiet Mergenthaler Straße Stichweg, Greven - Straßen- und Kanalbauarbeiten
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Greven
Rathausstr. 6
48268
Greven
Deutschland
+49 2571920-0
+49 2571920-6320
vergabe@stadt-greven.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYR4L0X7

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYR4L0X7/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Bei der hier ausgeschriebenen Baumaßnahme Ausbau der Straße Stichweg Mergenthaler Straße in Greven handelt es sich um eine Straßenbaumaßnahme für die Stadt Greven/ Technischen Betriebe Greven. Die zur Ausführung ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Arbeiten Ausbau der Fahrbahnen und Gehwege.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Mergenthaler Straße
48268
Greven

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

30.08.2025

Nebenangebote

Ja

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifikation
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

gem. § 16 VOB/B

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Sicherheiten für Mängelansprüche (3 vom Hundert) und Vertragserfüllung (5 vom Hundert)

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

22.05.2025 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

03.07.2025

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

22.05.2025 10:30 Uhr

Rathaus Stadt Greven, Rathausstraße 6, 48268 Greven
Raum B 122

Zum Öffnungsverfahren sind Bieter und/oder Bevollmächtigte zugelassen. Gegebenen Falls ist die Bevollmächtigung nachzuweisen.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Kommunalaufsichtsbehörde
Tecklenburger Str. 10
48565
Steinfurt
Deutschland
+49 2551-691021
+49 2551-6991021
jutta.stoeppler@kreis-steinfurt.de
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