1 Gegenstand des Auftrages ist eine Generalplanungsleistungen für die Errichtung einer Sozialunterkunft in Modulbauweise in der Stadt Greven.
2 Die steigende Flüchtlingsdynamik führt zu erhöhtem Bedarf an Sozialunterkünften in der Stadt Greven. Für die Erstellung eines Raumkonzeptes welches auf verschiedene Liegenschaften angepasst werden kann wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Im Fokus der Planung lag die kompakte Kubatur einer geplanten Gemeinschaftsunterkunft. Die Grundrissstruktur besteht aus Modulen, die wahlweise vergrößert oder verkleinert werden und beliebig zusammengesetzt werden können. Für den Standort am Hansaring 127 sieht die Machbarkeitsstudie ein zweigeschossiges Gebäudeensemble vor, in dem 12 langfristige Wohneinheiten geplant sind davon 2 barrierefrei gestaltet. Die Einheiten bestehen aus je 2 Wohnmodulen für 2 Personen, die sich ein mittig angeordnetes Küchen- und Sanitärmodul teilen. Jedes Wohnmodul kann separat von außen erschlossen werden. Insgesamt können am Hansaring 50 Personen untergebracht werden. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie dient als Grundlage für die Beauftragung. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen weiterentwickelt und konstruktiv vertieft werden.Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die Planungs- und Beratungsleistungen des Generalplaners mit den nachfolgend beschriebenen Leistungsbildern. Es wird beabsichtigt, die Planungsleistung LPH 1 bis 4 HOAI, sowie die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung (Teile LPH 5-6 HOAI), das Mitwirken bei der GU-Vergabe (LPH 7) und die Qualitätssicherung während der Bauausführung (LPH 8) durch einen Generalplaner erbringen zu lassen. Die gesamten Planungsleistungen sind nach Abschluss der LPH 4 für die Ausschreibung eines Generalunternehmers in einer funktionalen Leistungsbeschreibung zusammenzufassen. Es sind folgende Planungsdisziplinen zu berücksichtigen:- Übergreifende Leistungeno Vorbereitung der Vergabe - Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibungo Mitwirken bei der Vergabeo Qualitätssicherung während der Bauausführungo Objektbetreuung- Objektplanung - Gebäude und Innenräume nach § 33 HOAI 2021- Objektplanung - Freianlagen nach § 38 HOAI- Tragwerksplanung nach § 51 HOAI 2021- Planung der Technischen Ausrüstung nach § 53 ff HOAI 2021o ALG 1 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlageno ALG 2 - Wärmeversorgungsanlageno ALG 3 - lufttechnische Anlageno ALG 4 - Starkstromanlageno ALG 5 - fernmelde- und informationstechnische Anlageno ALG 8 - Gebäudeautomation- Bauphysik nach Anlage 1 HOAI 2021o Bauakustik (Schallschutz)o Raumakustiko Wärmeschutz- Brandschutz gem. AHO-Heft 17Es liegt bereits eine Machbarkeitsstudie vor, die einzelne Teilleistungen der Leistungsphasen 1- 2 bereits abdeckt.Terminziele:Baugenehmigung: Juli 2025Gesamtfertigstellung: Frühjahr 2027
Aussagen im Projektkonzept zu Maßnahmen der Terminplanung, -kontrolle und -steuerung für dieses Projekt sowie Aussagen zur Einhaltung der Fristen gem. Vertrag 5 %; Aussagen im Projektkonzept zu Maßnahmen der Kostenplanung, -kontrolle und -steuerung für dieses Projekt: 5 %
Darstellung und Struktur der beabsichtigten Aufbauorganisation und der Ablauforganisation des Bieters für dieses Projekt: 10 %; Qualifikation/Erfahrung der im Auftragsfall eingesetzten Projektleitung für dieses Projekt: 15 %; Qualifikation/Erfahrung der im Auftragsfall eingesetzten stellvertretenden Projektleitung für dieses Projekt: 10 %; Qualifikation/Erfahrung der im Auftragsfall eingesetzten Objektüberwachung für dieses Projekt: 15 %; Aussagen zu den typischen Risiken und Fehlern bei der Leistungserbringung in allen zu beauftragenden Leistungsphasen sowie Vorschläge zur Vermeidung dieser Fehler: 5 %; Durchdringung des Projektinhaltes/Nennung eigener Lösungsansätze (skizzenhaft ausgearbeitete Ideen): 5 %
Honorarangebot
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.