A1 Die Auftraggeberin die Stadt Greven plant den Neubau ihres Rathauses, einer Bibliotheksowie einer Quartiersgarage. Der Neubau soll auf dem Rathausplatz realisiert werden, der aktuell noch als Busbahnhof und öffentliche Stellplatzfläche genutzt wird.
A2Die Auftraggeberin die Stadt Greven plant den Neubau ihres Rathauses, einer Bibliothek sowie einer Quartiersgarage. Der Neubau soll auf dem Rathausplatz realisiert werden, der aktuell noch als Busbahnhof und öffentliche Stellplatzfläche genutzt wird. Die Grundstücksfläche für den Rathausneubau beträgt 11.526 qm. Der im Vorfeld ermittelte Flächenbedarf beträgt etwa 7.669 qm Nutzfläche. Dazu wurde im Rahmen eines VgV-Verfahrens ein hochbaulicher-freiraumplanerischer Planungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren ausgelobt, um geeignete Arbeitsgemeinschaften von Architektinnen und Architekten und Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten für die Durchführung dieser für die Stadt Greven inhaltlich wie städtebaulich und architektonisch sehr bedeutsamen Bauaufgabe zu finden. Beauftragt wurden die Bietergemeinschaft neubauer löhle architekten, Augsburg und wbp Landschaftsarchitekten, Bochum unter Federführung des Büros löhle neubauer architekten. Der Wettbewerbsbeitrag dient als Grundlage und ist in den weiteren Planungen zu berücksichtigen. Die Kostenschätzung beträgt für die KG 400 7.203.656,86 Mio. (netto). Diese teilen sich auf in 6.690.844,22 Mio. für das Rathaus mit Bibliothek sowie 512.812,64 Euro für die Quartiersgarage. Das Vorliegende Verfahren bezieht sich auf die Vergabe der Planungsleistung für die Technische Ausrüstung Elektro in den Anlagegruppen 4, 5, 6 und 8 gemäß § 53 ff. gemäß HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1-9 und richtet sich an Ingenieure*innen oder Beratende Ingenieure*innen. 3
"Beschreibung Technische Ausrüstung": Das Energiekonzept forciert einen nachhaltigen ressourcenschonenden Ansatz, welcher eine wirtschaftliche und funktionale Lösung anstrebt, die den Primärenergiebedarf des Gebäudes reduziert und regenerative Energien nutzt. Das Gebäude zeichnet sich durch seine flexible Bauweise bei gleichzeitig hoher Tageslichtnutzung aus. Fester mit 3-fach-Verglasung gewährleisten einen hohen Tageslichteintrag und komplementieren die hochgedämmte Fassadenkonstruktion. Solare Einträge, viel Tageslicht und warme Oberflächen erhöhen die Aufenthaltsqualität und reduzieren dabei gleichzeitig den Energiebedarf. Die künstliche Beleuchtung wird mit LED-Technik in Kombination mit einer Präsenz- und Tageslichtsteuerung vorgesehen. Für die Belüftung wird ein hybrides Lüftungskonzept vorgesehen. Durch ein optimiertes Verhältnis von Raumhöhe zu Raumtiefe wird in den Büros lediglich eine mechanische Grundbelüftung mit einen 1,3-fachen Luftwechsel erforderlich. Die größeren Versammlungsräume (Bistro, Bibliothek, Besprechungsräume) sowie sämtliche Sanitärräume erhalten eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (1,5-fachem Luftwechsel). In Verbindung mit einer Stoßlüftung mittels öffenbarer Fensterelemente kann eine optimale Luftqualität gewährleistet werden. Die Lüftungsanlage erhält eine hocheffiziente Wärmerückgewinnung (90 %), sodass der Heizenergiebedarf minimiert werden kann. Das Gebäude erhält eine Energiezentrale mit reversibler Wärmepumpe (Heizen/Kühlen) mit Nutzung von Grundwasser als Wärmequelle - bzw. -senke. Im Sommer wird durch Geothermie gekühlt (Bauteilaktivierung/Anschluss an die Raumlufttechnik). Eine ggf. notwendige zusätzliche Kompressions-kältemaschine soll über Solarstrom (PV) betrieben werden. Solarkollektoren und Photovoltaik auf den Dächern versorgen das Rathaus mit Warmwasser und können darüber hinaus zur Wärmeerzeugung genutzt werden. Weiter werden die PV-Elemente herangezogen um die Stromversorgung zu decken. Durch optimale Platzierung können Erträge von ca. 150 kWh/m²a erwirtschaftet werden. Damit ist die CO2-neutrale Energieversorgung sichergestellt und die Überschussenergie wird in das öffentliche Netz eingespeist. (Die obige Beschreibung basiert auf dem Erläuterungstext des Wettbewerbsbeitrags der Büros löhle neubauer architekten und wbp Landschaftsarchitekten.)
Honorarforderung
Arbeitsweise und Projektabwicklung
Qualifikation des für das Projekt vorgesehenen Projektteams
Das vorliegende Verfahren bezieht sich auf die Vergabe der Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung Elektro für die Anlagegruppen 4, 5, 6 und 8 gem. § 55 HOAI. Die Beauftragung richtet sich an Ingenieurinnen und Ingenieure bzw. Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure. Es ist geplant, die Leistungsphase 1 bis 9 stufenweise zu vergeben.Stufe 1: LPH 1 bis 4Stufe 2: LPH 5 bis 7Stufe 3: LPH 8Stufe 4: LPH 9Das konkrete Leistungsbild wird den ausgewählten Bietenden mit den Vertragsunterlagen im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
A3 Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließendenVerhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen. Sofern mehr als 3 Bewerbende die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt eine Rangfolge anhand der zusätzlich über die Auswahlkriterien zu erreichenden Punkte. Die 3 Bewerbenden mit der höchsten Punktzahl erhalten eine Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Weitere Hinweisesind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet. Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Eine Erstattung für die Erstellung des Teilnahmeantrags findet nicht statt.____________Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.____________Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.
V1 Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung der bevollmächtigten Vertretung für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass die bevollmächtigte Vertretung alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierzu ist die beigefügte Erklärung Bewerbergemeinschaft (Vordruck Bietereignung, Anlage 04 (Teilnahmeantrag)). Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben.Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.Weitere Hinweise sind der Eigenerklärung Bietereignung zu entnehmen.Form der Nachweise:Der Auftraggeber behält sich vor, sämtliche Eigenerklärungen des Bieters durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.---Die Auftragberin behält sich Änderungen im Terminablauf vor. Terminschiene: Bekanntmachung 08.10.2025; Rückfragenfrist 31.10.2025; Abgabefrist für Teilnahmeanträge 12.11.2025 bis 10:00 Uhr; Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes 19.12.2025; Abgabefrist für Angebot 02.02.2025; Verhandlungsgespräche 7 KW 2026; Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes 7 KW 2026, Abgabefrist für finale Angebote 9 KW 2026; Information an nicht berücksichtigte Bietende 9 KW 2026; Zuschlagserteilung 11 KW 2026. Es erfolgt eine gesonderte Einladung zu den Verhandlungsgesprächen.Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag gem. § 17 Abs. 11 VgV auf Grundlage des Erstangebotes oder eines weiteren Angebotes zu erteilen.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind. Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
V2 Angaben zur Verhandlung: Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
T1 Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, fehlende Unterlagen bei Angebotsabgabe, die nachgefordert werden dürfen, mit einer Frist von 6 Kalendertagen nach Eingang der Aufforderung, nachzufordern. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zukorrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogeneUnterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur*in bzw. beratende*r Ingenieur*in zu tragen oder nach den EG- Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur*in bzw. beratende* Ingenieur*in tätig zu werden (unter Berücksichtigung Formular 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU). Es ist ein Befähigungsnachweis vorzulegen für: - Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in für Technischen Ausrüstung Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen deren Projektverantwortliche*r zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur*in oder beratende*r Ingenieur*in befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur*in oder beratende*r Ingenieur*in wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Als Nachweis genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie (z.B. Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer in Deutschland oder in einer Ingenieurkammer im Zulassungsgebiet); die Auftraggeberin behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen. Mit der Bewerbung sind folgende Unterlagen vorzulegen: - Erklärung zu Interessen und Beteiligungen - Erklärung Zusammenarbeit mit Anderen - Erklärung Unterauftragnehmen - Erklärung Mitglieder der Bewerbergemeinschaft - Erklärung Zuverlässigkeit - Nachweis Berufshaftpflichtversicherung - Nachweis Gesamtumsatz - Nachweis Bürogröße - Befähigungsnachweis - Referenzformblatt - Erklärung Sanktionspaket 5 EU 2. Formblatt Qualifikation
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:- Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz mit Leistungen der Technischen Ausrüstung Elektro des Bewerbenden/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) in Euro, netto.- über 400.000 Euro - 6 Punkte- über 200.000 Euro - 3 Punkte- bis 200.000 Euro - 0 Punkte- Eigenerklärung über die durchschnittliche Bürogröße der vorgesehenen Niederlassung 2022, 2023 und 2024 in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Gewertet werden Mitarbeitende mit einer Arbeitszeit von mind. 35 Wochenstunden. Mitarbeitende zwischen 20 und 35 Wochenstunden werden anteilig bewertet (z.B. Mitarbeitende mit 20 Wochenstunden = 0,57 und Mitarbeitende mit 30 Wochenstunden 0,86). Bei Bewerbergemeinschaften wird die jeweilige Anzahl addiert. Die Bewertung erfolgt gemäß nachstehender Darstellung:Kriterium: Mitarbeitende mit akademischem Abschluss in der Technische Ausrüstung- über 4 Mitarbeitende - 6 Punkte- über 2 Mitarbeitende - 3 Punkte- bis 2 Mitarbeitende - 0 Punkte- Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen oder die Erklärung des Bieters über die Absicht zum Abschluss einer Beruf- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen über die Versicherungssummen von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und 10 Mio. EUR für sonstige Schäden, mindestens zweifach maximiert.Anhand der Kriterien werden die Bewerbenden ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:Mindestkriterien Referenzobjekt:Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind: 1. Nachweis einer Referenz für vergleichbare Planungsleistungen für die Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro mit den folgenden Mindestkriterien:a. Abschluss Leistungsphase 8 in den letzten fünf Jahren (11/2020 bis 10/2025)Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein. Ein Referenzobjekt muss zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein. Eine Obergrenze für einzureichende Referenzen legt die Auftraggeberin nicht fest, d.h. es ist zulässig, dass Bewerbende mehr als die einegeforderten Mindestreferenz einreichen. Hierbei werden für die Auswahl der Bewerbenden alle vorgelegten Referenzen berücksichtigt. Falls Sie weitere Referenzen als die eine geforderte einreichen, dann füllen Sie bitte die Anlage 10 (Teilnahmeantrag) entsprechend aus. In diesem Fall wird bei der Wertung ein Mittelwert gebildet.Es muss eine passende Referenz eingereicht werden, diese wird bei Erfüllung der Mindestkriterien folgendermaßen bewertet:Kriterium: Vergleichbarkeit zur Bauaufgabe (i.S. HOAI 2021 § 56 Technische Ausrüstung)- Baumaßnahme Honorarzone III - 6 Punkte- Baumaßnahme Honorarzone II - 3 Punkte- Baumaßnahme Honorarzone I - 0 PunkteKriterium: Baumaßnahme- Neubau - 6 Punkte- Umbau - 3 Punkte- Sonstige - 0 PunkteKriterium: Vergleichbares Leistungsbild- Planung der Technischen Ausrüstung von 4 Anlagegruppen (ALG) der ALG 4, 5, 6 und 8 - 6 Punkte- Planung der Technischen Ausrüstung von 2 bis 3 Anlagegruppen (ALG) der ALG 4, 5, 6 und 8 - 3 Punkte- Planung der Technischen Ausrüstung von weniger als 2 Anlagegruppen (ALG) der ALG 4, 5, 6 und 8 - 0 PunkteKriterium: Projektgröße Bruttogrundfläche (BGF)- über 8.000 qm- 6 Punkte- über 4.000 qm - 3 Punkte- bis 4.000 qm - 0 PunkteKriterium: anrechenbare Baukosten KG 400 in EUR netto i.S. HOAI 2021 §56- über 1 Mio. - 6 Punkte- über 0,5 Mio. - 3 Punkte- bis 0,5 Mio. - 0 PunkteKriterium: Öffentliche Auftraggeberin- ja - 6 Punkte- nein - 0 Punkte2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der vorgesehenen Niederlassung des Bewerbenden /der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024).3. Eigenerklärung über die Bürogröße (Anzahl der Mitarbeitenden mit akademischem Abschluss in der Technischen Ausrüstung) des Bewerbenden/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Jahren (2022, 2023, 2024).Anhand der Kriterien werden die Bewerbenden ausgewählt, die zur zweiten Phase (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) des Verfahrens eingeladen werden sollen.Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet. Für das dann einzureichende Angebot sind die vorgegebenen Anlagen zu verwenden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Eine Erstattung für die Erstellung des Angebotes findet nicht statt.
B1 Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja7Beruf angeben: Ingenieur*in oder Beratende*r Ingenieur*in mit Berechtigung nach § 54 Absatz 4 BauO NRW 2019Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Soweit vorliegend als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs*in oder beratender Ingenieur*in gefordert wird, ist nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV zugelassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 Absatz 1 oder 2 VgV benennen.