V3 Preisgericht Sachpreisrichter: - Matthias Bücker, Erster Beigeordneter/ Kämmerer Stadt Greven - Anja Haase, Geschäftsbereichsleiterin TGM Stadt Greven - Kathrin Schürmann, Schulleiterin Erich Kästner Grundschule Reckenfeld Fachpreisrichter: - Martin Behet, Architekt BDA, Münster - Heiner Farwick, Architket BDA, Ahaus - Saskia Göke, Architektin BDA Münster, Mitglied Gestaltungsbeirat Stadt Greven - Klaus Heithoff, Architekt Münster Stellvertretetende Sachpreisrichter: - Frank Hänel, Fachdienstleiter Jugend, Kultur, Sport Stadt Greven - Claudia Jung, Stellvertretende Geschäftsbereichsleiterin TGM Stadt Greven - Christine Storkamp., Stellvertretende Schulleiterin Erich Kästner Grundschule Reckenfeld Stellvertretetende Fachpreisrichter: - Christiane Deptolla, Architektin BDA, Münster - Britta Richter, Architektin BDA Coesfeld Berater: - N.N., Ratsvertreter aller im Rat der Stadt Greven vertretenen Parteien - Marco Scheil, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Planung Stadt Greven - Marc Diericks, Fachbereich Bauordnung - Mareike Bockeljürgen, Elternvorsitzender Schulpflegschaft Erich Kästner Grundschule Reckenfeld
Die folgenden, alphabetisch und nicht wertend angeordneten Beurteilungskriterien sollen dem Preisgericht als Leitlinie dienen: - Architektonisch relevante Aussagen zum Energiekonzept und zur Nachhaltigkeit - Aussagen zum Brandschutz - Funktionalität und Nutzungsqualität - Gestaltqualität, Qualität der Architektur - Qualität im Umgang mit dem städtebaulichen Umfeld - Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit - Umsetzung des geforderten Raumprogramms/des pädagogischen Konzepts
Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von 71.500 EUR brutto zur Verfügung, die sich wie folgt aufteilt: 1. Preis: 30.000 EUR brutto 2. Preis: 20.5000 EUR brutto 3. Preis: 11.000 EUR brutto 2 Anerkennungen à 5.000 EUR brutto Das Preisgericht kann einstimmig unter Beibehaltung der Preisgelder
eine andere Verteilung beschließen.
Die Ausloberin beabsichtigt, sofern und soweit das Vorhaben realisiert wird, entsprechend den Empfehlungen des Preisgerichtes einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner, mit weiteren Leistungen der Leistungsphasen
1-8 gemäß § 34 HOAI zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Mindestens wird die Ausloberin die Leistungsphasen 1-5 gemäß § 34 HOAI oder die Leistungsphasen 1-4 gemäß § 34 / § 39 HOAI mit zusätzlichen entwurfsbestimmenden Leitdetails sowie der künstlerischen Oberbauleitung beauftragen. Dazu wird die Ausloberin im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren ein Verhandlungsverfahren zur Vergabe des Realisierungsauftrags
durchführen und zunächst nur den 1. Preisträger zum Vergabegespräch einladen.
Im Rahmen der Verhandlungen fließt das Wettbewerbsergebnis mit 50 % der max. 100 erreichbaren Gesamtpunkte in die Bewertung ein. Dabei erhält der 1. Preis 50 Punkte, der 2. Preis 38 Punkte und der 3. Preis 32 Punkte (s. Anlage 11). Werden weitere Preise vergeben, erhalten diese 0 Punkte für das Wettbewerbsergebnis. Soweit der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert erhalten bleibt, wird das Preisgeld auf das zu vereinbarende Honorar angerechnet. Die Realisierung der Bauaufgabe "Neubau Altgebäude Erich Kästner Grundschule" ist voraussichtlich ab Frühjahr 2027 vorgesehen. Auf Grundlage der gültigen HOAI wird das Projekt in die Honorarzone IV eingeordnet.