Die Auftraggeberin die Stadt Greven plant den Neubau ihres Rathauses, einer Bibliothek sowie einer Quartiersgarage. Der Neubau soll auf dem Rathausplatz realisiert werden, der aktuell noch als Busbahnhof und öffentliche Stellplatzfläche genutzt wird.
Die Auftraggeberin die Stadt Greven plant den Neubau ihres Rathauses, einer Bibliothek sowie einerQuartiersgarage. Der Neubau soll auf dem Rathausplatz realisiert werden, der aktuell noch als Busbahnhof undöffentliche Stellplatzfläche genutzt wird. Die Grundstücksfläche für den Rathausneubau beträgt 11.526 qm.Der im Vorfeld ermittelte Flächenbedarf beträgt etwa 7.669 qm Nutzfläche.Dazu wurde im Rahmen eines VgV-Verfahrens ein hochbaulicher-freiraumplanerischer Planungswettbewerb mitanschließendem Verhandlungsverfahren ausgelobt, um geeignete Arbeitsgemeinschaften von Architektinnen undArchitekten und Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten für die Durchführung dieser für die StadtGreven inhaltlich wie städtebaulich und architektonisch sehr bedeutsamen Bauaufgabe zu finden. Beauftragt wurden die Bietergemeinschaft neubauer löhle architekten, Augsburg und wbp Landschaftsarchitekten, Bochumunter Federführung des Büros löhle neubauer architekten. Der Wettbewerbsbeitrag dient als Grundlage und ist inden weiteren Planungen zu berücksichtigen.Die Kostenschätzung beträgt für die KG 400 7.203.656,86 Mio. (netto). Diese teilt sich in 6.690.844,22 Mio. für dasRathaus mit Bibliothek sowie 512.812,64 Euro für die Quartiersgarage auf.Das Vorliegende Verfahren bezieht sich auf die Vergabe der Planungsleistung für die Technische Ausrüstung HLSin den Anlagegruppen 1, 2, 3 und 7 gemäß § 53 ff. gemäß HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1-9 und richtet sichan Ingenieure*innen oder Beratende Ingenieure*innen. "Beschreibung Technische Ausrüstung":Das Energiekonzept forciert einen nachhaltigen ressourcenschonenden Ansatz, welcher eine wirtschaftliche undfunktionale Lösung anstrebt, die den Primärenergiebedarf des Gebäudes reduziert und regenerative Energiennutzt. Das Gebäude zeichnet sich durch seine flexible Bauweise bei gleichzeitig hoher Tageslichtnutzung aus.Fester mit 3-fach-Verglasung gewährleisten einen hohen Tageslichteintrag und komplementieren diehochgedämmte Fassadenkonstruktion. Solare Einträge, viel Tageslicht und warme Oberflächen erhöhen dieAufenthaltsqualität und reduzieren dabei gleichzeitig den Energiebedarf. Die künstliche Beleuchtung wird mit LEDTechnikin Kombination mit einer Präsenz- und Tageslichtsteuerung vorgesehen.Für die Belüftung wird ein hybrides Lüftungskonzept vorgesehen. Durch ein optimiertes Verhältnis von Raumhöhezu Raumtiefe wird in den Büros lediglich eine mechanische Grundbelüftung mit einen 1,3-fachen Luftwechselerforderlich. Die größeren Versammlungsräume (Bistro, Bibliothek, Besprechungsräume) sowie sämtlicheSanitärräume erhalten eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (1,5-fachem Luftwechsel). In Verbindung miteiner Stoßlüftung mittels öffenbarer Fensterelemente kann eine optimale Luftqualität gewährleistet werden. DieLüftungsanlage erhält eine hocheffiziente Wärmerückgewinnung (90%), sodass der Heizenergiebedarf minimiertwerden kann.Das Gebäude erhält eine Energiezentrale mit reversibler Wärmepumpe (Heizen/Kühlen) mit Nutzung vonGrundwasser als Wärmequelle - bzw. -senke. Im Sommer wird durch Geothermie gekühlt(Bauteilaktivierung/Anschluss an die Raumlufttechnik). Eine ggf. notwendige zusätzliche Kompressionskältemaschinesoll über Solarstrom (PV) betrieben werden. Solarkollektoren und Photovoltaik auf den Dächernversorgen das Rathaus mit Warmwasser und können darüber hinaus zur Wärmeerzeugung genutzt werden. Weiterwerden die PV-Elemente herangezogen um die Stromversorgung zu decken. Durch optimale Platzierung könnenErträge von ca. 150 kWh/m²a erwirtschaftet werden. Damit ist die CO2-neutrale Energieversorgung sichergestelltund die Überschussenergie wird in das öffentliche Netz eingespeist.(Die obige Beschreibung basiert auf dem Erläuterungstext des Wettbewerbsbeitrags der Büros löhle neubauerarchitekten und wbp Landschaftsarchitekten.)
Honorarforderung
Arbeitsweise und Projektabwicklung
Qualifikation des für das Projekt vorgesehenen Projektteams
Das vorliegende Verfahren bezieht sich auf die Vergabe der Planungsleistungen für die Technische AusrüstungHLS für die Anlagegruppen 1, 2, 3 und 7 gem. § 55 HOAI. Die Beauftragung richtet sich an Ingenieurinnen undIngenieure bzw. Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure. Es ist geplant, die Leistungsphase 1 bis 9 stufenweisezu vergeben.Stufe 1: LPH 1 bis 4Stufe 2: LPH 5 bis 7Stufe 3: LPH 8Stufe 4: LPH 9Das konkrete Leistungsbild wird den ausgewählten Bietenden mit den Vertragsunterlagen im Rahmen derAngebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangensind. Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wennsie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietendenund Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später alssechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion.