A1 Die Auftraggeberin Stadt Greven plant den Neubau ihres Rathauses, einer Bibliothek sowie einer Quartiersgarage
A2 Der Neubau soll auf dem Rathausplatz realisiert werden, der aktuell noch als Busbahnhof und öffentliche Stellplatzfläche genutzt wird. Die Grundstücksfläche für den Rathausneubau inkl. Bibliothek beträgt11.526 qm. Der im Vorfeld ermittelte Flächenbedarf beträgt etwa 7.669 qm Nutzfläche. In der Quartiersgarage sind auf 13 Split-Leveln 266 Stellplätze geplant. Weitere 9 Stellplätze verorten sich als Kurzparkplätze östlichder Garage. Dazu wurde im Rahmen eines VgV-Verfahrens ein hochbaulicher-freiraumplanerischer Planungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren ausgelobt, um geeignete Arbeitsgemeinschaften von Architektinnen und Architekten und Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten für die Durchführung dieser für die Stadt Greven inhaltlich wie städtebaulich und architektonisch sehr bedeutsamen Bauaufgabe zu finden. Beauftragt wurden die Bietergemeinschaft neubauer lo?hle architekten, Augsburg und wbp Landschaftsarchitekten, Bochum unter Federführung des Büros lo?hle neubauer architekten. Der Wettbewerbsbeitrag dient als Grundlage und ist in den weiteren Planungen zu berücksichtigen. "ENTWURF" (Auszug aus dem Erläuterungstext des Wettbewerbsbeitrags des Wettbewerbsbeitrags der Büroslo?hle neubauer architekten und wbp Landschaftsarchitekten): Die Haupterschließung des Rathauses erfolgt von Osten über einen angemessenen Vorplatz. Ein großzügig, überdachter Eingangsbereich markiert den Haupteingang und leitet in das helle und einladende Foyer mit großzügigem Empfangs-/ und Wartebereich sowie erforderlichen Nebenräumen. Das angrenzende Servicezentrum fungiert als Bindeglied zwischen Rathaus- und Stadtbibliothek. Ebenso erdgeschossig verortet liegt das Bistro, welches den Rathausplatz mit seiner Außenbestuhlung bespielt. Das vorliegende Ausschreibungs-Verfahren bezieht sich auf die Vergabe der Koordinationsleistungen nach § 3 Baustellenverordnung für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen - BaustellV - (im Folgenden "SiGeKo-Leistungen") für Baumaßnahmen nebst Frei-/Verkehrsanlagen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise/optional; erste Beauftragungsstufe umfasst zunächst die Leistungen begleitend zur Objekt- und Fachplanung der HOAI- Leistungsphasen 1-5 im Sinne von Ziffer 3.1 der AHO-Heft Nr. 15 (Leistungen nach der Baustellenverordnung Juni 2022). Die Leistungen für die Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Brandschutz werden in gesonderten Verfahren vergeben. Für die Planung ist jedoch ein enger Abstimmungsprozess der Fachplanungen untereinander erforderlich.
Honorarforderung
Arbeitsweise und Projektabwicklung
Qualifikation des für das Projekt vorgesehenen Projektteams
A3 Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung: Es ist geplant, die erste Beauftragungsstufe, Leistungen begleitend zur Objekt- und Fachplanung der HOAI?Leistungsphasen 1-5 im Sinne von Ziffer 3 der AHO-Heft Nr. 15 (Leistungen nach der Baustellenverordnung Juni 2022) stufenweise zu vergeben. Stufe 1 Leistungsphase 1 - 5 - begleitend zur Objekt- und Fachplanung der HOAIStufe 2 Leistungsphase 6 - 9 - begleitend zur Objekt- und Fachplanung der HOAI
V1 Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung der bevollmächtigtenVertretung für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedernunterzeichnete Erklärung einzureichen, dass die bevollmächtigte Vertretung alle weiterenMitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldnerhaften. Hierzu ist die beigefügte Erklärung Bewerbergemeinschaft (Vordruck Bietereignung, Anlage 04(Teilnahmeantrag)).Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: es ist keine besondere Rechtsformvorgeschrieben.Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allenMitgliedern vorzulegen.Weitere Hinweise sind der Eigenerklärung Bietereignung zu entnehmen.Form der Nachweise: Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Eigenerklärungen des Bieters durchentsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Ausloberskönnen alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.Die Auftraggeberin behält sich Änderungen im Terminablauf vor.Terminschiene:Rückfragenfrist 17.07.2026;Abgabefrist für Teilnahmeanträge 29.07.2026 bis 10:00 Uhr;Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes 25.08.2026;Abgabefrist für Angebot 28.09.2026;Verhandlungsgespräche 42 KW;Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes 42 KW;Abgabefrist für finale Angebote 43 KW;Information an nicht berücksichtigte Bietende 47 KW;Zuschlagserteilung 49 KW.Es folgt eine gesonderte Einladung zu den Verhandlungsgesprächen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag gem. § 17 abs. 11 VgV auf Grundlage des Erstangebotes oder eines weiteren Angebotes zu erteilen.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
V2 Prüfung der Eignung: Es folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bietenden anhand der vom Bietenden eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, diesich aus der Auftragsbekanntmachung ergeben, bleibt das Angebot des Bieters unberücksichtigt.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, fehlende Unterlagen bei Angebotsabgabe, die nachgefordert werden dürfen, mit einer Frist von 6 Kalendertagen nach Eingang der Aufforderung, nachzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Mindestkriterien:- Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen oder die Erklärung des Bieters über die Absicht zum Abschluss einer Beruf- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen über die Versicherungssummen von mindestens 3,0 Mio. EUR fürPersonenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, mindestens zweifach maximiert.
Eignungskriterien (=Mindestkriterien) für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:1a. Nachweis einer Referenz für vergleichbare Planungsleistungen für die Leistungen nach der Baustellenverordnung (SiGeKo) in den letzten 10 Jahren, mit den folgenden Anforderungena. Zuordnung Honorarzone IV gem. HOAI Anlage 10.2, HOAI 2021b. Baukosten nach DIN 276 (KG 300 + 400) mind. 3,0 Mio. netto Es muss eine passende Referenz eingereicht werden, diese wird bei Erfüllung der Mindestkriterien folgendermaßen bewertet: Kriterium 1.1.1: erbrachte Regelleistungen (i.S. AHO Heft Nr. 15 Leistungen nach der Baustellenverordnung Juni 2022 Kapitel 3.1 und 3.2)- LPH 1 - 0,12- LPH 2 - 0,42- LPH 3 - 0,90- LPH 4 - 0,18- LPH 5 - 1,50- LPH 6 - 0,60- LPH 7 - 0,24- LPH 8 - 1,92- LPH 9 - 0,12Kriterium 1.1.2: Leistungszeitraum- Abschluss der Regelleistungen in der LPH 8 in den letzten 5 Jahren im Zeitraum vom 01.05.2021 bis Bewerbungsfrist- Abschluss der Regelleistungen in der LPH 8 in den letzten 8 Jahren im Zeitraum vom 01.05.2019bis Bewerbungsfrist- Abschluss der Regelleistungen in der LPH 8 in den letzten 10 Jahren im Zeitraum vom 01.05.2016 bis BewerbungsfristKriterium 1.1.3: Projektgröße Bruttogrundfläche (BGF)- über 6.000 qm - 6 Punkte - über 3.000 qm - 3 Punkte - bis 3.000 qm - 0 Punkte Kriterium 1.1.4: anrechenbare Baukosten KG 300 und 400 in Euro netto i. S. HOAI- über 6 Mio. - 6 Punkte- über 4 Mio. - 3 Punkte - bis 4 Mio. - 0 Punkte Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein. Das Referenzobjekt muss zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein. Eine Obergrenze für einzureichende Referenzen legt die Auftraggeberin nicht fest, d.h. es ist zulässig, dass Bewerber*innen mehr als die eine geforderte Mindestreferenz berücksichtigt. Falls Sie weitere Referenzen als die eine geforderte einreichen, dann füllen Sie bitte die Anlage 3 (Teilnahmeantrag) entsprechend aus. In diesem Fall wird bei der Wertung ein Mittelwert gebildet.
Prüfung der Eignung: Es folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bietenden anhand der vom Bietenden eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der Auftragsbekanntmachung ergeben, bleibt das Angebot des Bieters unberücksichtigt.
durchschnittlicher Gesamtumsatz im Bereich SiGeKo der vorgesehenen Niederlassung in den Jahren 2022 bis 2024Kriterium 2.1: Umsatz- über 400.000 Euro - 6 Punkte- über 200.000 Euro - 3 Punkte - bis 200.000 Euro - 0 Punkte Gewertet wird der durchschnittliche Umsatz in den Jahren 2022 bis 2024. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der Jahresumsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gewertet.
Bürogröße der vorgesehenen Niederlassung in den Jahren 2022 bis 2024Mitarbeitende mit akademischem Abschluss im Bereich mit Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.- über 4 Mitarbeitende - 6 Punkte- über 2 Mitarbeitende - 3 Punkte - bis 2 Mitarbeitende - 0 PunkteGewertet wird der durchschnittliche Wert der Jahre 2022 bis 2024. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gewertet.Gewertet werden Mitarbeitende mit einer Arbeitszeit von mind. 35 Wochenstunden. Mitarbeitende zwischen 20 und 35 Wochenstunden werden anteilig bewertet (z.B. Mitarbeitende mit 20 Wochenstunden = 0,57 und Mitarbeitende mit 30 Wochenstunden 0,86)
Mindestbedingungen für den/die Bieter*in und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Beschreibung: Vorlage eines aktuellen (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate) Nachweises über eine gültige Eintragung in ein Berufsregister und /oder Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentlicheAuftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt(unter Berücksichtigung Formular 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU). Es ist ein Befähigungsnachweis vorzulegen für: - Nachweis der Befähigung nach RAB 30 (Baustellenverordnung - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator)Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen deren Projektverantwortliche*r zur Führung der Befähigung nach RAB 30 (Baustellenverordnung - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator). Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als SiGeKo-Koordinator, wer über einen Befähigungsnachweisverfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Als Nachweis genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; die Auftraggeberinbehält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Eigenerklärungen Bietereignung (Formular siehe Vergabeunterlagen), mit folgenden Erklärungen: - Erklärung zu Interessen und Beteiligungen- Erklärung Zusammenarbeit mit Anderen- Erklärung Unterauftragnehmen- Erklärung Mietglieder der Bewerbergemeinschaft- Erklärung Zuverlässigkeit- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung- Nachweis Gesamtumsatz- Befähigungsnachweis- Referenzformblatt- Erklärung Sanktionspaket 5 EU 2. Formblatt Qualifikation
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: jaBeruf angeben: Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen deren Projektverantwortliche*r zur Führung der Befähigung nach RAB 30 (Baustellenverordnung - Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordinator). Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als SiGeKo-Koordinator, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.