Ende der Fragenfrist: Bis zum 02.11.2026, um 10:00 UhrNeues Ende der Angebotsfrist: 11.11.2026 um 10:00 UhrNeue Bindefrist: 28.02.2027
Bei den Qualitätskriterien ergeben sich Wertungspunkte durch Multiplikation der Kriterienpunkte mit der Wichtigkeit des Kriteriums. Die Wertungspunkte werden für jede Qualitätsgruppe aufaddiert, zum maximal erreichten Wert ins Verhältnis gesetzt und mit der o.g. Gewichtung multipliziert (Wertungspunktwert / maximaler Wertungspunktwert x Qualitätsgewichtung).
Der Zuschlag wird unter Abwägung aller Faktoren auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. In Rangfolge der Gewichtung werden berücksichtigt:- Kosten gemäß Preisblatt, Anlage 1 80%- Qualität gemäß Kriterienliste, Anlage 2 20%Gewertet wird gemäß folgender Berechnungsmethode: Bei den monetären Kriterien wird der Wert zum Wert des preisgünstigsten Angebots ins Verhältnis gesetzt und mit der o. g. Gewichtung multipliziert (günstigster Angebotspreis / Angebotspreis x Preisgewichtung). Bei den Qualitätskriterien ergeben sich Wertungspunkte durch Multiplikation der Kriterienpunkte mit der Wichtigkeit des Kriteriums. Die Wertungspunkte werden für jede Qualitätsgruppe aufaddiert, zum maximal erreichten Wert ins Verhältnis gesetzt und mit der o.g. Gewichtung multipliziert (Wertungspunktwert / bester Wertungspunktwert x Qualitätsgewichtung). Das Angebot mit dem günstigsten Preis erhält damit 80 Punkte, das Angebot mit den meisten Wertungspunkten in der Qualität 20 Punkte. Den anderen Angeboten werden jeweils weniger Punkte zugerechnet. Am Ende gewinnt das Angebot, dessen Gesamtpaket die höchste Punktzahl erreicht. Maximal können 100 Punkte erreicht werden für den Fall, dass das kostengünstigste Angebot auch die meisten Wertungspunkte in der Qualität erreicht.
Verlängerung der Angebotsfrist vom 05.10.2026 auf den 21.10.2026Verlängerung der Bindefrist vom 07.01.2027 auf den 15.02.2027
Anpassung der Leistungsbeschreibung
Verlängerung der Angebotsfrist vom 07.09.2026 auf den 21.09.2026