Für präqualifizierte Unternehmen: Bitte geben Sie im Angebot Ihre Präqualifizierungsnummer an. Sofern Nachweise gefordert werden, die nicht durch die Präqualifikation erfasst sind, sind diese entsprechend der Aufzählung mit Ihrem Angebot bzw. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt, dass Sie bitte mit dem Angebot das von Ihnen ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorlegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind, sofern Sie in die engere Wahl kommen, noch folgende Eignungsnachweise vorzulegen:
- Angaben über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
- Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste),
- Angaben der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, ggfls. gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
- die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung,
- Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis) seines Sitzes oder Wohnsitzes,
- die vom zuständigen Finanzamt ausgestellte gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung.