Stadt Halver- Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Halver
Unterhalts- und Grundreinigung (Los 1 und 2) sowie Glasreinigung (Los 3)
kalkulierter Preis
kalkulierte produktive Stunden Grundreinigung
kalkulierte unproduktive Stunden
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Stadt Halver, Fachbereich 3: Bauen, Umwelt und Klimaschutz, Von-Vincke-Straße 26, 58553 Halver
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers unter Verwendung des Formulars "Angaben von Referenzen" (s. Ausschreibungsunterlagen)
Folgende Mindestsummen müssen abgedeckt werden: Personenschaden 2.500.000,00 EUR Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 1.000.000,00 EUR Tätigkeitsschäden 500.000,00 EUR Schlüsselverlustrisiko 50.000,00 EUR
Der Preis wird zu 100 % angesetzt