Wartungsarbeiten am 29.09.2025 von 14:00 bis 16:00 Uhr
Neubau Hilgenbergschule - Heizung und Sanitär
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.09.2025
07.10.2025 11:00 Uhr
07.10.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Stadtlohn, Der Bürgermeister
DE123770512
Markt 3
48703
Stadtlohn
Deutschland
DEA34
Zentrale Vergabestelle
vergabe@stadtlohn.de
+49 256387-0

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albert-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.de
+49 251411-0
+49 251411-82525

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45315000-8
45332400-7
45331000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Neubau der Hilgenbergschule (Grundschule) - Lieferung und Montage der Heizungs- und Sanitäranlagen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Stadtlohn beabsichtigt auf dem Grundstück Hindenburgallee 10 den Neubau einer Grundschule. Vorgesehen ist eine dreizügige Grundschule für ca. 324 Schulkinder und ca. 40 Mitarbeiter/innen als schulisches Personal. Des Weiteren ist eine Mensa mit einer Aufwärmküche für die mittägliche Versorgung der Schulkinder vorgesehen. Das Gebäude ist zweigeschossig und nicht unterkellert. Im Erdgeschoss befinden sich übergeordnete schulische Räume, eine Mensa mit Küche, die Verwaltung und Technikzentrale. Im Obergeschoss werden in 4 "Clustern" jeweils Klassenräume um einen "offenen Lernbereich" gruppiert angeordnet. In das Obergeschoss des Baukörpers sind große Terrassen eingeschnitten, die als Freiklassen genutzt werden können. Die tragenden Konstruktionen werden als Massivbau, in Stahlbeton und Mauerwerk erstellt. Die Decken sind aus Stahlbeton als massive Stahlbetondecken mit Unterzügen geplant.

Die Regen- und Schmutzwasserentsorgung erfolgt in die vorhandene Sammelkanalisation. Für die Abwässer der Mensaküche wird ein Fettabscheider vorgesehen. Die Trinkwasserversorgung erfolgt aus dem vorhandenen Netz. Die Wärmeversorgung der Räume erfolgt über eine Fußbodenheizung, die mittels zweier Luft-Wasserwärmepumpen gespeist wird. Die Außeneinheiten der Wärmepumpen werden auf dem Grundstück im Außenbereich, in der zur Hindenburgallee orientierten Freifläche, angeordnet. In dem Bauvorhaben sind in Teilbereichen Lüftungsanlagen vorgesehen. Die Lerncluster im OG werden natürlich belüftet. Abluftventilatoren unterstützt hier die Fensterlüftung im Sinne einer Querlüftung. Zwischen EG und OG wird ein behindertengerechter Aufzug angeordnet. Zur Versorgung des Strombedarfs der Schule wird eine neue Kompaktstation mit Mittelspannungsanschluss (400kVA) eingerichtet. Der Trafo wird im Außenbereich in der zur Hindenburgallee orientierten Freifläche angeordnet. Für die Sicherheitsbeleuchtung wird eine Eigenstromversorgung vorgesehen. Auf dem Flachdach wird eine Photovoltaikanlage errichtet. Die Anlage soll den Selbstversorgungsgrad der Schule erhöhen. Hauptsächlich soll mit der gewonnenen Solarenergie die Versorgung der haustechnischen Anlagen und teilweise der allgemeine Betrieb der Schule abgedeckt werden. Überschüssige Energie wird in das Versorgungsnetz eingespeist.

Sanitärtechnische Anlagen

1.1. Schmutz- und Regenwasserableitung
Regenwasserleitungen
Die Entwässerung der höherliegenden Dachflächen erfolgt über bauseitige Dacheinläufe. Diese werden in Kunststoffleitungen durch das Gebäude geführt und an die RW-Grundleitung angeschlossen.

Schmutzwasserleitungen
Die in den Sanitärräumen anfallenden Schmutzabwässer werden über Einzel- und Sammelanschlussleitungen den Schmutzwassergrundleitungen zugeführt. Die Leitungsverlegung der Anschlussleitungen innerhalb des Geschosses erfolgt körperschallgedämmt weitestgehend innerhalb einer Vorwandinstallation. Die Schmutzwassergrundleitungen werden zur Be- und Entlüftung bis über Dach geführt.

1.2. Trinkwasserversorgung
Das Gebäude erhält einen eigenen TW-Hausanschluss im Technikraum. Neben dem Hauptwasserzähler wird auch ein "Unterwasserzähler" zur Erfassung der Wassermenge für den Küchenbereich vorgesehen. An vereinzelten stellen werden ELT-Durchlauferhitzer de-zentral eingesetzt. Ebenso wird der Küchenbereich über einen Durchlaufspeicher mit Warmwasser versorgt. Eine zentrale Warmwasserversorgung ist nicht geplant. Über diverse Automatikarmaturen mit Hygienespülmöglichkeit wird das Trinkwasserleitungssystem automatisch gespült. So wird ein hygienischer Wasseraustausch sichergestellt.

1.3. Sanitäre Installationen
Sanitäre Einrichtungen
Ein genehmigtes Bemusterungskonzept liegt vor. Die abgestimmten sanitären Einrichtungsgegenstände und Armaturen sind so ausgeschrieben worden.

Heizungstechnische Anlagen

1.1 Wärmeversorgung / Temperierung
Die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes soll über zwei Luft-Wasser-Wärmepumpen mit einer Leistung von je 40 KW erfolgen. Für den Winterfall stehen noch Elektroheizstäbe (24 KW) als Zusatzleistung zur Verfügung. Über je Fernleitungspaare, die bis in den Technikraum im EG verlaufen, werden Pufferspeicher (2 x 500 Liter) und die Verteilung gespeist.
Die Luft / Wasser-Wärmepumpe wird reversibel ausgeführt und ist in der Lage in den Sommermonaten das System mit kaltem Wasser zu versorgen, um somit einen Kühleffekt über die Fußbodenoberfläche zu erzielen.

1.2 Raumheizflächen
Die Beheizung sämtlicher Räume, wird über eine Standard-Fußbodenheizung mit schwimmendem Estrich (Fläche ca. 3.400 m2) sichergestellt. Diese dient im Sommer auch zur Temperierung. Alle Heizkreise am Fußbodenverteiler erhalten Thermoantriebe die über KNX angesteuert werden. Die Raumsensoren werden über das Gewerk Elektro eingebaut.

Umfang der Auftragsvergabe

1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
27.05.2026
05.02.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hindenburgallee 10
48703
Stadtlohn
Deutschland
DEA34

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Das Zuschlagskriterium steht mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und lässt einen wirksamen Wettbewerb zu.

Zuschlagskriterium

Preis
Wirtschaftlichstes Angebot

Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Anpassung an den Klimawandel
Klimaschutz
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes soll über zwei Luft-Wasser-Wärmepumpen erfolgen. Über je Fernleitungspaare, die bis in den Technikraum im EG verlaufen, werden Pufferspeicher und die Verteilung gespeist.
Die Luft / Wasser-Wärmepumpe wird reversibel ausgeführt und ist in der Lage in den Sommermonaten das System mit kaltem Wasser zu versorgen um somit einen Kühleffekt über die Fußbodenoberfläche zu erzielen.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angabe zur Energieeffizienz

Einzelraumheizgeräte
Energielabel
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens erfolgt ausschließlich über die Zentrale Vergabestelle. Bitte nutzen Sie daher für Rückfragen etc. den Kommunikationsbereich dieses Vergabeportals.

Bieterfragen können bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYR9LL59

Einlegung von Rechtsbehelfen

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Stadt Stadtlohn
Markt 3
48703 Stadtlohn

4-Augen-Prinzip nach § 14EU VOB/A:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin -Öffnungstermin- unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Nach Ermessen können Unterlagen nachgefordert werden, die dem Eignungsnachweis des Bieters dienen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 1, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten. Weiterhin gilt § 125 GWB

Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 1, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten.

Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 1, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten. Weiterhin gilt § 125 GWB

Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 1, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten. Weiterhin gilt § 125 GWB

Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 1, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten. Weiterhin gilt § 125 GWB

Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 1, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten. Weiterhin gilt § 125 GWB

Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB

Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB

Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB

Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 4, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten. Weiterhin gilt § 125 GWB

Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen

Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB

Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB

Rechtsgrundlage gemäß VOB/A §16 Abs 2

Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB

Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 1, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten. Weiterhin gilt § 125 GWB

Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 1, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten. Weiterhin gilt § 125 GWB

Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB

Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB

Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB

Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Mindestens drei Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Ausführung von vergleichbaren Heizungs- und Sanitäranlagen/-einrichtungen in Art und Umfang) mit Angaben zum Projekt, Auftraggeber und Ansprechpartner, Ausführungszeitraum sowie zur Auftragssumme - Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal; - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der nachweisbare Umsatz je Geschäftsjahr muss mindestens 1,5 Mio EUR betragen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllten "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Finanzierung

Es werden keine Umlagen für Strom, Wasser und Versicherungen vereinbart.
Weitere Vereinbarungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für die Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

- Vorgenannte Eignungskriterien
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung