Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren): Städtebaulich-hochbauliche Qualität; Freiraumplanerische Qualität; Gestaltqualität und funktionale Qualität der hochbaulichen und freiraumplanerischen Anlagen, Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms; Realisierbarkeit und insbesondere Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb; Nachhaltigkeit ____________________________________________________________________
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
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Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger, in der Regel den/ die Gewinner*in. Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind alle Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt, dies ggf. aus Haftungsgründen für Hochbau und Freianlagen in zwei getrennten Verträgen. Die Beteiligung der Landschaftsarchitekt*innen als Nachunternehmen des beauftragten Architekturbüros ist ebenfalls möglich.
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Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
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Terminschiene: Bewerbungsschluss: 27.11.2025, 12 Uhr; Auslosung: 08.12.2025, Versand der Auslobungsunterlagen: 19.12.2025; Einführungskolloquium: 20.01.2026; Abgabe der Planunterlagen: 26.03.2026; Preisgerichtssitzung: 16.06.2026; Verhandlungsgespräche: voraussichtlich ab August 2026
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Sachpreisgericht: Berthold Dittmann, Bürgermeister Stadt Stadtlohn; NN, Vorsitzende*r Umwelt- und Bauausschuss, Stadt Stadtlohn (Fraktion 1); Björn Bulk, Bereichsleiter Lokalbäder GmbH, Stadtlohn; Mathias Pennkamp, Fachbereichsleitung Planen, Bauen und Umwelt, Stadt Stadtlohn
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Fachpreisgericht: Prof. Dr.-Ing. Volker Droste, Architekt, Oldenburg; Heiner Farwick, Architekt und Stadtplaner, Ahaus; Michael Glück, Landschaftsarchitekt, Stuttgart; Hubert Grothues, Architekt und ehem. Kreisbaudirektor Kreis Borken, Münster; Henrike Thiemann, Architektin, Münster
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Die auslobende Stelle stellt eine Gesamtwettbewerbssumme in Höhe von 80.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung ist vorgesehen: 1. Preis: 32.000 Euro; 2. Preis: 20.000 Euro; 3. Preis: 12.000 Euro; Zwei Anerkennungen à: 8.000 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.