Nicht offener einphasiger hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewer...
VO: VgV Vergabeart: Nicht offener Planungswettbewerb (Bewerbungsphase) Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.11.2025
27.11.2025 11:00 Uhr
19.12.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Stadtlohn, Der Bürgermeister
DE123770512
Markt 3
48703
Stadtlohn
Deutschland
DEA34
Zentrale Vergabestelle
vergabe@stadtlohn.de
+49 256387-0

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albert-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.de
+49 2514111691
+49 251411-82525

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71200000-0
71222000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Stadtlohn plant die Errichtung eines Ersatzneubaus für das Hallenbad. Das Bestandsgebäude wurde 1972 erbaut und ist seither durchgängig in Betrieb. Teilbereiche des Bades wurden in den Jahren 2002/ 2003 saniert. Das Hallenbad umfasst ein 25-Meter-Schwimmbecken mit vier Bahnen sowie ein separates Lehrschwimmbecken. Eine 2022 durchgeführte Bestandsanalyse kam zu dem Ergebnis, dass das gesamte Hallenbad einer umfassenden Sanierung bedarf. Als Grundlagenermittlung zur Bewertung des Bestandsgebäudes wurden zusätzlich im Vorfeld ein Gutachten zur Tragfähigkeit der Tragkonstruktion erstellt sowie eine Schadstoffuntersuchung durchgeführt. Auf Basis all dieser Erkenntnisse und mit dem Ziel, während der Bauphase das vorhandene Gebäude möglichst lange weiter nutzen zu können, hat sich die Stadt Stadtlohn entschieden, einen Realisierungswettbewerb für die Errichtung eines Ersatzneubaus durchzuführen. Das Losbergbad liegt an der Engelbert-Sundermann-Straße in unmittelbarer Nähe zur Berkel, die südlich verläuft und deren Uferpromenade kürzlich neugestaltet wurde. Die Anlage besteht aus Freibad und Hallenbad, beide Badbereiche werden über einen gemeinsamen Eingang erschlossen und sind saisonal im Wechsel geöffnet. Der sich in einem Anbau an das Hallenbad befindende Umkleide- und Sanitärbereich des Freibades darf rückgebaut und in den Hallenbadneubau integriert werden. Das restliche Freibadgelände mit Außenbecken wurde in den letzten Jahren bereits saniert und ist nicht Teil der Wettbewerbsaufgabe. Das Losbergbad ist umgeben von einem Reittherapiezentrum im Westen, dem Losbergstadion im Osten und dem Losbergpark im Norden. Der Haupteingang sowie die zugehörigen Parkplätze sind über die Engelbert-Sundermann-Straße im Süden erschlossen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 12 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen, zudem die aus dem Wettbewerb hervorgegangenen Preisträger*innen aufgefordert werden. Eine Teilnahme am Wettbewerb ist in folgenden Konstellationen möglich: A) Architekt*innen in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen oder B) Innenarchitekten*innen (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung) (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen C) Innenarchitekten*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
48703
Stadtlohn
Deutschland
DEA34

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Wettbewerbsergebnis

Insgesamt werden 300 Punkte vergeben. Die Preisträger*innen erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 120 Punkte; 2. Preis: 80 Punkte; 3. Preis: 40 Punkte. Werden weitere Preise vergeben, erhalten diese jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Arbeitsweise und Projektabwicklung

_

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Preis
Kosten

_

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 12 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen, zudem die aus dem Wettbewerb hervorgegangenen Preisträger*innen aufgefordert werden. Eine Teilnahme am Wettbewerb ist in folgenden Konstellationen möglich: A) Architekt*innen in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen oder B) Innenarchitekten*innen (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung) (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen C) Innenarchitekten*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen.

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zum Wettbewerb

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYR9LL75

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren): Städtebaulich-hochbauliche Qualität; Freiraumplanerische Qualität; Gestaltqualität und funktionale Qualität der hochbaulichen und freiraumplanerischen Anlagen, Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms; Realisierbarkeit und insbesondere Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb; Nachhaltigkeit ____________________________________________________________________
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
__________________________________________________________________________
Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger, in der Regel den/ die Gewinner*in. Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind alle Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt, dies ggf. aus Haftungsgründen für Hochbau und Freianlagen in zwei getrennten Verträgen. Die Beteiligung der Landschaftsarchitekt*innen als Nachunternehmen des beauftragten Architekturbüros ist ebenfalls möglich.
____________________________________________________________________
Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
_______________________________________________________________________
Terminschiene: Bewerbungsschluss: 27.11.2025, 12 Uhr; Auslosung: 08.12.2025, Versand der Auslobungsunterlagen: 19.12.2025; Einführungskolloquium: 20.01.2026; Abgabe der Planunterlagen: 26.03.2026; Preisgerichtssitzung: 16.06.2026; Verhandlungsgespräche: voraussichtlich ab August 2026
______________________________________________________________

Sachpreisgericht: Berthold Dittmann, Bürgermeister Stadt Stadtlohn; NN, Vorsitzende*r Umwelt- und Bauausschuss, Stadt Stadtlohn (Fraktion 1); Björn Bulk, Bereichsleiter Lokalbäder GmbH, Stadtlohn; Mathias Pennkamp, Fachbereichsleitung Planen, Bauen und Umwelt, Stadt Stadtlohn
_____________________________________________________________

Fachpreisgericht: Prof. Dr.-Ing. Volker Droste, Architekt, Oldenburg; Heiner Farwick, Architekt und Stadtplaner, Ahaus; Michael Glück, Landschaftsarchitekt, Stuttgart; Hubert Grothues, Architekt und ehem. Kreisbaudirektor Kreis Borken, Münster; Henrike Thiemann, Architektin, Münster
_________________________________________________________
Die auslobende Stelle stellt eine Gesamtwettbewerbssumme in Höhe von 80.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung ist vorgesehen: 1. Preis: 32.000 Euro; 2. Preis: 20.000 Euro; 3. Preis: 12.000 Euro; Zwei Anerkennungen à: 8.000 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Im Falle fehlender oder unvollständiger Unterlagen behält sich die Ausloberin eine Nachforderung unter Fristsetzung in analoger Anwendung des § 56 VgV vor. Auskünfte über die Ausschreibungsunterlagen sind im Kommunikationsraum über das Vergabeportal zu beantragen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

12
12

1. 4a Architekten GmbH, Stuttgart mit nsp landschaftsarchitekten stadtplaner PartGmbB, Hannover; 2. Geising + Böker Architekten BDA, Vechta mit Wiebold, LandschaftsArchitektur GmbH, Osnabrück; 3. Hartig Meyer Wömpner Architekten BDA, Münster mit morbach.wermeyer.Landschaftsarchitekten PartGmbB, Sassenberg; 4. Planteam Ruhr, Gelsenkirchen mit Schröder GmbH & Co.KG Interdisziplinäre Freiraumplanung

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Der Wettbewerb richtet sich an Teams bestehend aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes muss keine Benennung der Bieteridentität erfolgen (d.h. Einzelbewerber*in, Bewerbergemeinschaft etc.). Diese erfolgt ausschließlich durch die Preisträger*innen im späteren Verhandlungsverfahren mit der Abgabe des Angebotes.
Das Bewerbungsverfahren wird zweistufig durchgeführt. In der ersten Stufe muss sich nur das federführende Planungsbüro (Architekt*in) bewerben. Nach der weiter unten beschriebenen Auslosung und Prüfung werden die ausgelosten federführenden Planungsbüros (Architekt*in) zur Benennung der weiteren Mitglieder des Teams (Landschaftsarchitekt*in) aufgefordert. Diese weiteren Mitglieder des Teams (Landschaftsarchitekt*in) haben die u.g. Nachweise ebenfalls zu erbringen.
Die Zahl der teilnehmenden Teams wird auf 12 beschränkt. Neben vier zugeladenen teilnehmenden Teams werden weitere acht teilnehmende Teams durch den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ermittelt.
_________________________________________________________
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen deren Projektverantwortliche*r zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in, Landschaftsarchitekt*innen befugt ist.
Innenarchitekt*innen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie über eine uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung verfügen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. 67 BauO NRW 2016), ist zwingend die Zusammenarbeit mit Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen notwendig.
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als (Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in) wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
_________________________________________________________
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
_________________________________________________________
Die Bewerber*innen müssen im Teilnahmeantrag nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen:
(1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in (Kammernachweis);
(2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied des teilnehmenden Teams (Partner*in, freie Mitarbeitende, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt.
(3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt.
(4) Eigenerklärung, dass der/die Bewerber*in im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird.
(5) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden.
(6) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen.
(7) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt.
(8) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt.
(9) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
_________________________________________________________
Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht notwendig.
_________________________________________________________
Aus allen fristgemäß eingegangenen Bewerbungen werden acht teilnehmende Teams und vier Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbenden, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmender oder gesetzter Büros werden die Nachrückenden bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Kreis der Teilnehmenden nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich.
_________________________________________________________
Erläuterung der Begriffe: Phase 1 umfasst Stufe 1 und Stufe 2 des Teilnahmewettbewerbes sowie den Planungswettbewerb, Phase 2 umfasst das an den Wettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren mit den jeweiligen Preisträger*innen für Architektur und Landschaftsarchitektur.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
12

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme nachgewiesen werden müssen: (1) Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in nachfolgender Höhe vorliegt oder im Auftragsfall abgeschlossen wird. Für Architekt*innen: Sach- und Vermögensschäden: min. 2 Mio. Euro; Personenschäden: min. 2 Mio. Euro; 2-fach maximiert; für Landschaftsarchitekt*innen: Sach- und Vermögensschäden: min. 1 Mio. Euro; Personenschäden: min. 1 Mio. Euro; 2-fach maximiert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Verpflichtungserklärung von Nachunternehmen, sofern sich der Bieter bzw. die Bieterin der Eignungsleihe bedient. Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmen) in Anspruch zu nehmen. Er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Lose

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Nicht offener einphasiger hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Neubau des Hallenbades" in Stadtlohn nach RPW 2013 im Rahmen der VgV, Vergabe von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume und Objektplanung Freianlagen
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-0
71200000-0
71221000-0
71222000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die stufenweise Beauftragung beinhaltet vorbehaltlich politischer Beschlüsse und möglicher Förderzusagen bzw. einer gesicherten Finanzierung die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI (Honorarzone IV gemäß § 35 HOAI) sowie die Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI (Honorarzone III gemäß § 40 HOAI) für die Leistungsphasen 1 - 5. Die weitere, ggf. stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 6 - 9 nach § 34 und § 39 HOAI, erfolgt als optionale Beauftragung. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht.

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe