Durchführung der maschinellen Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Stadtlohn, 1 x wöchentlich
Die Stadt Stadtlohn schreibt die wöchentliche Durchführung der maschinellen Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Stadtlohn im Offenen Verfahren aus. Die Leistung umfasst die maschinelle Straßenreinigung mittels geräuscharmer, gegen Schall besonders isolierter Kehrmaschinen einschließlich der Kehrichtverwertung. Die Reinigung bezieht sich sowohl auf die Fahrbahnen als auch auf alle Rinnsteine und Parkstreifen.
Siehe auch Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Stadtlohn vom 21.12.2016 (Downloadbereich unter "Sonstiges")
Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Die Leistungen der maschinellen Straßenreinigung werden fortlaufend nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausführungszeiten ausgeschrieben und vergeben.
Geringe Geräuschimmissionen
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Projektraum der Vergabeplattform.
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt StadtlohnMarkt 348703 Stadtlohn
Gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Ein nicht eingereichtes Leistungsverzeichnis kann somit nicht nachgefordert werden. In diesem Fall ist das Angebot gemäß 3 57 Abs. 1 S. 5 VgV auszuschließen.
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, nachgewiesen durch die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Formular VHB NRW 521 EU
Nachweis von drei Referenzen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Es sind folgende Angaben beizulegen: Ansprechpartner, Umfang der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum
- Vorgenannte Eignungskriterien- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes