Die Wallfahrtsstadt Werl schreibt die Erneuerung von 5
Wirtschaftswegen (-abschnitten) gemäß den beiliegenden
Planunterlagen aus.
Die zur Modernisierung vorgesehenen Wirtschaftswege-
abschnitte befinden sich in einem schlechten baulichen
Zustand. Schadensursächlich ist neben dem Alter der
Wirtschaftswege die mangelnde Tragfähigkeit. Wie in der
Fotodokumentation ersichtlich ist, weisen die Wege u. a.
Spurrinnen und großflächige Netzrisse auf.
Die Tragfähigkeit der zu sanierenden Wegeabschnitte wurde im
Rahmen der aktuellen Planung rein visuell eingeschätzt und
entsprechend der vorhandenen Schadensbilder überwiegend
als gering eingestuft. Weitergehende Baugrunduntersuchungen
oder Altlastengutachten wurden nicht angestellt.
Infolge immer größer und schwerer werdender
landwirtschaftlicher Maschinen entspricht die vorhandene
Tragfähigkeit nicht mehr dem heutigen Standard.
Mit dieser Ausschreibung sollen folgende multifunktionale
Wirtschaftswege erneuert werden:
Nr. Weg Fläche alt Fläche neu
1 Auf der Vöhde 2.160,00 m² 2.520,00 m²
2 Brandweg 510,00 m² 595,00 m²
3 Holtumer Weg 1.560,00 m² 1.820,00 m²
4 Hemmerder Weg 1.320,00 m² 1.400,00 m²
5 Lindfeldweg 720,00 m² 840,00 m²
Die Lage der Wege im Stadtgebiet ist dem beigefügten
Übersichtsplan zu entnehmen.
Dem Auftragnehmer (AN) werden vom Auftraggeber (AG) zur
Durchführung der Baumaßnahmen keine Plätze, Wege und
Anschlüsse zur Verfügung gestellt.
Die erforderlichen Absperrmaßnahmen, Beschilderungen und
sonstige Kennzeichen sind gemäß der StVO vom AN mit der
zuständigen Straßenverkehrsbehörde, abzustimmen,
durchzuführen und bei Dunkelheit vorschriftsmäßig zu
beleuchten.
Der AN muss eigenverantwortlich die Arbeiten mit der
Feuerwehr und dem Rettungsdienst abstimmen. Die Feuerwehr
und der Rettungsdienst sind bei Bedarf täglich vom AN über den
Baustellenfortschritt zu informieren, mindestens aber einmal
wöchentlich. Der AN hat dies in den Bautagesberichten, mit
Benennung des Ansprechpartners, zu dokumentieren.
Bei Bedarfs hat der AN wöchentlich (auch mehrmals in der
Woche) die Mülltonnen der Anlieger zu einer zentralen
Abholstelle außerhalb des Baufeldes vorzuziehen und die
Tonnen nach der Leerung wieder zu den einzelnen
Grundstücken zurückzubringen. Die grundstücksbezogene
Zuordnung ist einzuhalten. Die Aufwendungen hierfür werden
nicht gesondert vergütet und sind einzurechnen.