Der Kommunalbetrieb Werl beabsichtigt folgende Leistungen an ein Vertragsunternehmen zu vergeben:
- Kanalreinigung und TV-Inspektion (Hauptkanal, Schächte und An-schlussleitungen) vor einer Bau- oder Sanierungsmaßnahme zu Pla-nungszwecken.
- Kanalreinigung und TV-Inspektion (Hauptkanal, Schächte und An-schlussleitungen) nach einer Bau- oder Sanierungsmaßnahme als Ab-nahme.
- Kanalreinigung und TV-Inspektion (Hauptkanal, Schächte und An-schlussleitungen) bei erforderlichem kurzfristigen Handlungsbedarf (Ha-varie).
- Reinigung von Abwasserbehandlungs- und Rückhalteanlagen (RÜBs, SK, usw.) nach Regenereignissen bzw. nach Bedarf.
- Entfernen von Hindernissen wie z.B. Wurzeleinwüchsen (Hauptkanal, Schächte, Anschlussleitungen und Grabendurchlässe) bei erforderlichem kurzfristigen Handlungsbedarf.
Mit den Arbeiten ist spätestens 5 Tage nach schriftlicher Auftragserteilung bzw. nach Absprache mit dem Auftraggeber zu beginnen.
Des Weiteren ist in Havariefällen spätestens nach zwei Stunden nach Auftragserteilung mit den Arbeiten zu beginnen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt ab ca. KW 26 in 2026 für 2 Jahre. Eine Preisgleitklausel über diesen Zeitraum wird nicht vereinbart.
Es handelt sich hierbei um viele einzelne Maßnahmen, die jeweils einzeln beauftragt und abgerechnet werden. Die Maßnahmen sind nicht zusammenhängend und sind über das gesamte Stadtgebiet einschließlich Ortsteile verteilt.
Eigungskriterium: RAL GZ-961 I und R