AK1 oder AK 2 mit Angabe der Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vergleichbar sind dabei Kanalbauarbeiten in einer Tiefe von 4m bis 8m und der Einbau von technischen Regenwasseranlagen.
siehe Vergabeunterlagen
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung sowie eine Eigenerklärung hinsichtlich des Verbots der Auftragsvergabe an Russland lt. BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 abzugeben.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, kann der Auftraggeber folgende Nachweise anfordern:
- aktueller Handelsregisterauszug
- aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis) seines Sitzes oder Wohnsitzes
- gültige Gewerbeanmeldung
- aktuelle und gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialversicherung (zum Submissionstermin nicht älter als 6 Monate)
- aktuelle und gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (zum Submissionstermin nicht älter als 6 Monate)
- aktuelle und gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (zum Submissionstermin nicht älter als 6 Monate)
- aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG
- Angaben über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal
- Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste). Es sind mindestens drei Referenzen für den Zeitraum von 2021 bis 2025 vorzulegen. Der Auftragswert muss sich mindestens über 250.000 Euro belaufen.
- aktueller Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung, Deckungssumme mindestens für Sachschäden 500.000 EUR und für Personenschäden 1,5 Mio EUR. In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen. Vor Ausführungsbeginn ist der Versicherungsabschluss mit den geforderten
Mindestdeckungssummen nachzuweisen.
Die Versicherung ist im Falle der Auftragserteilung über die gesamte Laufzeit des Vertrages vorzuhalten und bei Nachfrage des Auftraggebers ist diesem ein entsprechender Nachweis vorzulegen
- Urkalkulation (ab Auftragswert in Höhe von netto 50.000 EUR in einem verschlossenen Umschlag) mit eindeutiger Darlegung der Zuschläge und Zulagen auf die Einzelpreise sowie die Aufteilung nach Lohn-, Stoff-, Geräte-, sonstigen Kosten und Nachunternehmerleistungen mit den entsprechenden Leistungs- und Aufwandswerten. Urkalkulationen sind in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe von Baumaßnahme, Vergabenummer und Gewerk entsprechend einzureichen.
Nachweise, die bereits für den Eintrag in die Liste zur Präqualifizierung eingereicht wurden, brauchen nicht mehr vorgelegt werden, sofern diese den in der Ausschreibung geforderten Unterlagen entsprechen. Die Präqualifizierungsnummer ist im Angebotsvordruck einzutragen (Achtung bei Referenzinhalten).
Die vorgenannten Nachweise können für evtl. von Ihnen in Anspruch genommene Nachunternehmer ebenfalls gefordert werden.