Umgestaltung der Fußgängerzone Tiefbaumaßnahme BA 1+2
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.11.2025
15.12.2025 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Wallfahrtsstadt Werl
03 ZZZ0 0000 0465 72
Hedwig-Dransfeld-Str. 23
59457
Werl
Deutschland
DEA5B
Zentrale Vergabestelle
zentralevergabestelle@werl.de
+49 2922800-1023
+49 2922800-1099

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Geschäftsstelle
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251411-3514
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Geschäftsstelle
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251411-3514
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45233262-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Wallfahrtstadt Werl schreibt die Umgestaltung von Teilbereichen ihrer Fußgängerzone aus. Die Baumaßnahme befindet sich ca. 15 Km westlich von Soest in der Innenstad von Werl und umfasst einen ca. 5.900 qm großen Marktplatz sowie einen ca. 300 Meter langen Fußgängerzonenabschnitt. Das Bearbeitungsgebiet hat eine Gesamtfläche von ca. 1.500 qm. Es wird von zwei Kfz-Straßen durchschnitten und von einer tangiert. Der Gewerbe- und Gastronomiebetrieb soll über den gesamten Bauzeitraum aufrechterhalten werden. Für den Bauzeitraum sind aktuell 22 Monate vorgesehen.
Die Maßnahme umfasst neben der vollständigen Neugestaltung der Oberflächen und Ausstattungselemente auch das Ertüchtigen der Infrastruktur (Versorgungs- und Entsorgungsleitungen. Im Zuge der Maßnahme werden auch die Telekommunikationsunternehmen in Teilen Ihre Leitungen ertüchtigen)
Besonderheit ist, dass im Bearbeitungsgebiet mit archäologischen Funden zu rechnen ist, weshalb Arbeiten in tieferen Lagen mit der zuständigen Abteilung des Kreis Soest abzustimmen sind (Insbesondere bei den Kanalsanierungen und dem Herstellen der Verdunstungsbeete). Für die Maßnahme wird es drei Rechnungsempfänger geben.
Vorweg laufen die Arbeiten für die örtlichen Ver- und Entsorger welche sich überwiegend durch Grabenarbeiten definieren.
Die anschließenden Hauptarbeiten sind überwiegend Abbruch- und Herstellarbeiten von befestigten Flächen (Betonpflaster, Guss- und Walzasphaltflächen und in Teilen Wassergebundene Wegedecken). Des Weiteren sind vorbereitend Pflanzbeete herzustellen (die Bepflanzung erfolgt nicht in dieser Maßnahme).

Das Gesamtprojekt wird von den Stadtwerken Werl, dem Kommunalbetrieb Werl und der Stadt Werl gemeinschaftlich umgesetzt. Ferner werden Dritte wie die Telekom und Vodafon im Zuge des Gesamtprojektes Leitungen neu verlegen. Die Stadtwerke werden im Zuge der Gesamtmaßnahme eine Erneuerung/Sanierung von Strom-, Gas- und Wasserleitungen inkl. entsprechender Hausanschlüsse durchführen sowie Glasfaseranschlüsse verlegen (siehe unter Titel 03). Der Kommunalbetrieb Werl wird das Kanalsystem teilweise erneuern/sanieren inkl. entsprechender Hausanschlüsse (siehe unter Titel 04). Die Stadt Werl wird den Oberbau der Wegebefestigung erneuern, Pflanzbeete herstellen und neue Ausstattungsgegenstände einbauen (siehe unter Titel 02).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

m Wesentlichen sind folgende Arbeiten auszuführen (Titel 02 oder anders gekennzeichnet):

- 2.650 m2 Rückbau vorhandener Oberflächenbeläge mit Tragschichten, Einfassungen, Einbauten und Ausstattungen
- 7.850 m2 Abbruch vorhandener Oberflächenbeläge mit Tragschichten, Einfassungen, Einbauten und Ausstattungen
- 330 m Leitungsverlegung Niederschlagswasser
- 2.600 m3 Bodenaustausch
- 5.100 m3 Tragschichtmaterial
- 650 m Einfassung aus Stahl
- 753 m Einfassung Betonborde eingefärbt (unterschiedliche Abmessungen)
- 235m2 Einfassung aus Natursteinplatten

- Oberflächenherstellung:
- 6.950m2 ungebundene Betonsteinpflasterflächen
- 1.050m2 ungebundene Natursteinpflasterflächen
- 600 m2 Fassadenstreifen aus Natursteinpflaster
- 365 m2 wassergebundene Wegedecke
- 1.300 m2 Walzasphalt (eingefärbte Deckschicht)
- 450 m2 Gussasphalt (eingefärbt)
- 79 m2 EPDM-Belag
- 225 m2 taktile Elemente
- Liefern und Setzen von Betonfertigteilen
- Herstellung von Verdunstungsbeeten (1.050 m3)
- Allgemeine und besondere Ausstattung

- Erneuerung Kanalisationsanlagen (Titel 03)
- Entwässerungsanschlüsse der anliegenden Grundstücke, die nach einer Zustandsbewertung in die Klassen II und I eingestuft wurden, werden bis zur Grundstücksgrenze erneuert (Titel 03)
- Umschluss von intakten Grundstücksentwässerungsleitungen (Titel 03)

- Erneuerung des Leitungsnetzes (Gas-, Wasser- und Stromversorgungsleitungen) (Titel 04)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hedwig-Dransfeld-Str. 23
59457
Werl
Deutschland
DEA5B

Walburgisstraße, Alter Markt, Neuer Markt, Marktstraße und Salzstraße in 59457 Werl (Innenstadt)

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Die Wertung der Angebote erfolgt ausschließlich nach der Höhe des Preises.

Fester Wert (insgesamt)
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Fristen:
Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (Ausführungsfristen)
Beginn: 4 Wochen nach Auftragserteilung, spätestens 30.03.2026
Ende: spätestens 22 Monate nach Baubeginn

Urkalkulation:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, vor Auftragserteilung ab einem Wert von 50.000 EUR eine Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag einzufordern.

Bieterfragen:
Frist für Bieterfragen: 28.11.2025
Inhalte und Ergänzungen, hervorgehend aus der Bieterkommunikation sind Bestandteil der Ausschreibung und somit der Vergabeunterlagen. Sie sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Es wird empfohlen, vor Ablauf der Angebots-Abgabe-Frist den aktuellen Stand der Bieterkommunikation zu prüfen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Vergabemarktplatz Vergabe-Westfalen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRBLLSJ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 in 48147 Münster

Unklarheiten, Rügen, Sonstiges sind unmittelbar schriftlich über das Vergabeprotal einzureichen.

Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.

Auf die Regelungen des § 160 GWB wird hingewiesen:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bereitstellung der Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Vergabe-Westfalen zur Verfügung gestellt.

Anfragen zum Verfahren:
Anfragen zum Verfahren stellen Sie bitte ausschließlich für den Projektraum des Vergabemarktplatzes Vergabe-Westfalen.

Wichtiger Hinweis:
Das Angebot ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabemarktplatzes Vergabe-Westfalen elektronisch einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Achten Sie dabei bitte auf die Vollständigkeit der Unterlagen. Angebote, die per E-Mail oder postalisch eingereicht werden, können nicht gewertet werden.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Rathaus der Wallfahrtsstadt Werl, Hedwig-Dransfeld-Str. 23, 59457 Werl

Die Öffnung der Angebote erfolgt unter Beachtung des § 14 EU VOB/A.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder den Bieter gem. § 56 Abs. 2 Vergabeverordnung unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Gem. § 56 Abs. 3 ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, diedie Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskritereien betreffen, ausgeschlossen.

Die Nachforderung richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 129 des StGB (Bildung krimineller Vereinigungen)

§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)

§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)

Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen

Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen.

Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen.

Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen

Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen.

Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhalten c) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Gefordert werden Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 10 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.

Vergleichbar sind dabei solche Maßnahmen die ein Nettoauftragsvolumen von mind. 2,5 Mio EUR haben. Als vergleichbare Baumaßnahmen werden Fußgängerzonen und Promenaden mit Personenverkehr und angrenzender personengesnutzter Bebauung angesehen. Die Maßnahmen muss in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren begonnen, abgeschlossen und abgerechnet sein.

(vgl. § 6a Nr. 3 lit a EU VOB/A)

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 9611) sind für die Beurteilungsgruppe (AK 2) zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

(vgl. § 6a Nr. 3 lit c EU VOB/A)

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Gefordert wird eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen

(vgl. § 6a Nr. 2 lit c EU VOB/A)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Gefordert wird die Vorlage von ihren letzten beiden Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.

Zusätzlich können weitere Informationen, zum Beispiel über das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen, verlangt werden. (als Nachforderung)

(vgl. § 6a Nr. 2 lit b EU VOB/A)

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Gefordert wird ein Nachweis über eine bestehende berufliche Risikohaftpflichtversicherung während der gesamten Baumaßnahme. Die Deckungssummen für Personen- und Sachschäden müssen sich auf mind. 50 Mio EUR belaufen. Solle eine Versicherung in der vorgegebenen Höhe nicht bestehen, wird die Erklärung Ihrer Versicherung benötigt, dass Sie im Falle der Auftragserteilung in entsprechender Höhe versichert werden. Spätestens vor der Auftragsvergabe ein Nachweis beizubringen, dass die Versicherung in der geforderten Höhe für den gesamten Zeitraum der Baumaßnaheme abgeschlossen wurde.

(vgl. § 6a Nr. 2 lit a EU VOB/A)

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Zusätzlich können weitere Informationen, zum Beispiel über das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen, verlangt werden. (als Nachforderung)

(vgl. § 6a Nr. 2 lit b EU VOB/A)

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Der öffentliche Auftraggeber kann von den Unternehmen insbesondere verlangen, einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines Mindestumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich nachzuweisen.

Gefordert wird ein durchschnittlicher Mindestumsatz von 2,5 Mio EUR in Bezug auf Tiefbau,Straßenbau und Kanalbau, damit soll sichergestellt werden, dass der Bieter den vorliegenden Auftrag auch ausführen kann und insbesondere mit solchen Baumaßnahmen vertraut ist.

(vgl. § 6a Nr. 2 lit c EU VOB/A)

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangen.

(vgl. § 6a Nr. 1 EU VOB/A)

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangen.

(vgl. § 6a Nr. 1 EU VOB/A)

Finanzierung

Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 5.000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer)
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der
Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

Zahlung (§ 16 VOB/B)
gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf 60 Tage.

1. Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

2. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Die Sicherheit für die Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

3. Bürgschaften (§ 17 VOB/B)
- Vertragserfüllungsbürgschaft
- Mängelansprüchebürgschaft
- Vorauszahlungsbürgschaft

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 6e EU VOB/B)
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
s. Vergabeunterlagen

Umlagen Bauwesenversicherung:
Die Kosten für die Bauwesenversicherung werden in Höhe von insgesamt 0,3 % der Bruttoauftragssumme auf den Auftragnehmer umgelegt. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadensfall 250 Euro.

Umlagen Baustrom/Bauwasser:
Die Kosten für den Verbrauch sowie für Zähler für Baustrom- und Wasser werden in Höhe von insgesamt je 0,4 % der Bruttoauftragssumme auf den Auftragnehmer umgelegt.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung