Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist es vorbehalten, weitere
Unterkriterien zu differenzieren): Städtebauliche Qualität; Gestaltqualität und funktionale Qualität; Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms; Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb; Nachhaltigkeit.
Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des
zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger, in der Regel die/den Gewinner*in. Teilnehmer*in am
Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preis, wie in der Verfassererklärung benannt. Sollte mit dem 1. Preis keine Einigung erzielt werden, behält sich die auslobende Stelle Verhandlungen mit allen Preisträger*innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt.
Vorgesehene Terminschiene: Bewerbungsschluss: 27.04.2026 um 12:00 Uhr; Auslosung: 21.05.2026, Versand der Auslobungsunterlagen: 02.06.2026; Einführungskolloquium: 18.06.2026; Abgabe der Planunterlagen: 03.09.2026; Preisgerichtssitzung: 11.11.2026; Verhandlungsgespräche: voraussichtlich ab 26.01.2027
Mitglieder der Jury: Sachpreisgericht: 1. Karola Voß, Bürgermeisterin der Stadt Ahaus 2. Christian Rudde, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Ahaus (CDU) 3. Janek Meyer, Fachbereichsleitung IV/60 Immobilienwirtschaft 4. Bernd Sundermann, Leiter des Baubetriebshofs 5. Dirk Honekamp, Fachbereichsleitung II/37 Feuerwehr --- Fachpreisgericht: 6. Thomas
Hammwöhner, Bauss. Dipl.-Ing., Technischer Beigeordneter der Stadt Ahaus, 7. Prof. Dr. Volker Droste, Architekt, Oldenburg, 8. Franz-Jörg Feja, Architekt, Recklinghausen, 9. Markus Lampe, Architekt, Coesfeld, 10. Prof. Eva-Maria Pape, Architektin, Köln 11. Henrike Thiemann, Architektin, Münster
Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 207.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 83.000 Euro; 2. Preis: 52.000 Euro; 3. Preis: 32.000 Euro; Zwei Anerkennungen à: 20.000 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.