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Verfahrensangaben

Nicht offener einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb "Feuer- und Rettu...

VO: VgV Vergabeart: Nicht offener Planungswettbewerb (Bewerbungsphase) Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
27.04.2026 12:00 Uhr
02.06.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Ahaus
055540004004-31001-39
Rathausplatz 1
48683
Ahaus
Deutschland
DEA34
Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@ahaus.de
+49 2561-72128

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251-4111691
+49 251-4112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71220000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Ahaus plant den Neubau einer Feuer- und Rettungswache und eines Baubetriebshof am bereits bestehenden Standort. Beide
Gebäude und Nutzer grenzen dort als direkte Nachbarn aneinander.
Im Vorfeld wurden durch das Büro kplan Bedarfsermittlungen
durchgeführt und durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft der
Stadt Ahaus ergänzt. Die Raumbedarfe sind von den politischen
Gremien der Stadt Ahaus bestätigt worden. Die Planung beinhaltet
die Umsetzung sämtlicher definierter Bedarfe unter besonderer
Berücksichtigung von Synergien und einer effizienten Nutzung des
Grundstücks. Zentral sind dabei Aspekte wie die infrastrukturelle
Anbindung und eine zukunftsfähige Energieversorgung. Da die
Baumaßnahmen während des laufenden Betriebs erfolgen, ist eine
abschnittsweise Realisierung erforderlich. Um die langfristigen
Entwicklungsperspektiven des Areals aufzuzeigen und eine fundierte
Grundlage für einzelne Realisierungsmaßnahmen zu schaffen, ist
eine ganzheitliche städtebauliche und architektonische Betrachtung
des Areals notwendig. Insgesamt beträgt die Schätzung zum jetzigen
Zeitpunkt ca. 45 Mio. Euro brutto über alle Kostengruppen, mit einer
Genauigkeit von +/- 30 %. Die benötigten Flächen für die Feuer- und
Rettungswache sowie den Baubetriebshof liegen bei insgesamt ca.
14. 000 qm (BGF). Das zur Verfügung stehende Grundstück ist ca. 5
ha groß.

Um für diese anspruchsvolle Aufgabe das bestmögliche
Entwurfskonzept und ein geeignetes Planungsbüro zu finden, ist die
Durchführung eines Realisierungswettbewerbs gemäß RPW 2013
mit ca. 15 teilnehmenden Büros vorgesehen. Im Anschluss an den
Realisierungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach VgV
mit den Preisträger*innen durchgeführt. Dabei soll zunächst nur mit
dem/der ersten Preisträger*in verhandelt werden. Im Rahmen dieses
Verfahrens soll ein geeignetes Planungsbüro (Architekt*in -
Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI) für die
Bearbeitung der Planungsaufgabe gefunden werden. Der Wettbewerb
richtet sich daher an Einzelbewerbende bzw.
Bewerbergemeinschaften, mit oder ohne Nachunternehmen.
Bevollmächtigte*r Vertreter*in der Bewerbergemeinschaft ist die/der
Architekt*in bzw. Innenarchitekt*in. Die Teilnahme am Wettbewerb ist
möglich als Einzelbewerber*in (alle Leistungen werden im eigenen
Haus erbracht) oder als Bewerbergemeinschaft; in beiden Fällen
ist die Beteiligung von Nachunternehmen möglich. Die Teilnahme von
Innenarchitekten*innen ohne Beteiligung einer/eines Architekt*in ist
nur mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung zugelassen. Für
Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung
(gem. § 67 BauO NRW 2018), ist zwingend die Zusammenarbeit mit
Architekten*innen notwendig.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Auftraggeberin verpflichtet sich der Beauftragung mindestens der
Leistungsphasen 1-5, sofern und soweit das Vorhaben realisiert wird.
Die Auftraggeberin beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Der
Auftrag beinhaltet die Leistungen der Objektplanung Gebäude und
Innenräume gemäß § 34 HOAI (Honorarzone III gemäß § 35 HOAI)
stufenweise, zunächst 1. Stufe: Leistungsphasen 1 bis 3, danach
optional Stufe 2: Leistungsphasen 4 bis 8 und optional Stufe 3:
Leistungsphase 9 nach § 34 HOAI. Ein Anspruch auf die
Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
48683
Ahaus
Deutschland
DEA34

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Wettbewerbsergebnis

Insgesamt werden 150 Punkte vergeben. Die Preistragenden erhalten
folgende Bepunktung: 1. Preis: 150 Punkte; 2. Preis: 100 Punkte; 3.
Preis: 50 Punkte. Wenn mehr Preise vergeben werden, erhält der/die
Preisträger*in jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Arbeitsweise und Projektentwicklung

Arbeitsweise und Projektentwicklung

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Baukostenprognose

Baukostenprognose

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Preis
Honorarforderung

Honorarforderung

Gewichtung
15,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Architekt*innen bzw. Innenarchitekt*innen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI.

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zum Wettbewerb

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der bekanntgegebenen Vergabeplattform zu stellen. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der Vergabeplattform veröffentlicht.

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRCLALM

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die
Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist es vorbehalten, weitere
Unterkriterien zu differenzieren): Städtebauliche Qualität; Gestaltqualität und funktionale Qualität; Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms; Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb; Nachhaltigkeit.

Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des
zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger, in der Regel die/den Gewinner*in. Teilnehmer*in am
Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preis, wie in der Verfassererklärung benannt. Sollte mit dem 1. Preis keine Einigung erzielt werden, behält sich die auslobende Stelle Verhandlungen mit allen Preisträger*innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt.

Vorgesehene Terminschiene: Bewerbungsschluss: 27.04.2026 um 12:00 Uhr; Auslosung: 21.05.2026, Versand der Auslobungsunterlagen: 02.06.2026; Einführungskolloquium: 18.06.2026; Abgabe der Planunterlagen: 03.09.2026; Preisgerichtssitzung: 11.11.2026; Verhandlungsgespräche: voraussichtlich ab 26.01.2027

Mitglieder der Jury: Sachpreisgericht: 1. Karola Voß, Bürgermeisterin der Stadt Ahaus 2. Christian Rudde, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Ahaus (CDU) 3. Janek Meyer, Fachbereichsleitung IV/60 Immobilienwirtschaft 4. Bernd Sundermann, Leiter des Baubetriebshofs 5. Dirk Honekamp, Fachbereichsleitung II/37 Feuerwehr --- Fachpreisgericht: 6. Thomas
Hammwöhner, Bauss. Dipl.-Ing., Technischer Beigeordneter der Stadt Ahaus, 7. Prof. Dr. Volker Droste, Architekt, Oldenburg, 8. Franz-Jörg Feja, Architekt, Recklinghausen, 9. Markus Lampe, Architekt, Coesfeld, 10. Prof. Eva-Maria Pape, Architektin, Köln 11. Henrike Thiemann, Architektin, Münster

Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 207.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 83.000 Euro; 2. Preis: 52.000 Euro; 3. Preis: 32.000 Euro; Zwei Anerkennungen à: 20.000 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von sechs Kalendertagen nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder
ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

15
15

1. Brüchner-Hüttemann Pasch bhp Architekten + Generalplaner GmbH, Bielefeld, 2. farwickgrote Partner, Architekten BDA Stadtplaner, Ahaus, 3. kplan AG, Siegen, 4. Tenhündfeld Architekten GmbH, Ahaus, 5. Weitkamp + Partner, Architekten und Ingenieure, Ahaus

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Auswahlkriterien zur Teilnahme am Wettbewerb:

Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben 5
zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 10 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Losverfahren ermittelt.

Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA- Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen deren Projektverantwortliche*r zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in befugt ist. Innenarchitekt*innen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie über eine uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung verfügen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte
Bauvorlageberechtigung (gem. 67 BauO NRW 2016), ist zwingend die
Zusammenarbeit mit einem/einer Architekt*innen notwendig.

Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und die/der Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt*in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein/e teilnahmeberechtigte/r Architekt*in angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am
Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen:
(1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt*in" (Kammernachweis)
(2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner*in, freie Mitarbeitende, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt.
(3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt.
(4) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt.
(5) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt.
(6) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
(7) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. Art. 5k der
EU-Verordnung 833/2014 in der jeweils aktuellen Fassung (Russland-Sanktionen) vorliegen.

Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht notwendig. Mindestreferenzen werden als Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren im Rahmen des VgV Verhandlungsverfahrens nachzuweisen sein.

Aus allen Bewerbungen werden zehn Teilnehmende und zehn Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer*innen oder gesetzter Büros werden die Nachrückenden bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für den Wettbewerb selbst. Nach dem Wettbewerb erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eignungskriterien zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren
nach dem Planungswettbewerb:

Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden
Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen:
(8) Nachweis von folgenden Referenzen: Es werden
sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert.
(8 a) Nachweis mindestens einer vergleichbaren Referenz
Objektplanung Gebäude vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau (Erweiterungsneubau möglich, Sanierung ausgeschlossen), Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 31.03.2016), min. 7.000 qm BGF, min. vier bearbeitete Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 2-8 nach § 34 HOAI.
(8 b) Nachweis mindestens einer vergleichbaren Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau (Erweiterungsneubau möglich, Sanierung ausgeschlossen), Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 31.03.2016), min. vier bearbeitete Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 2-8 nach § 34 HOAI.
(9) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in entsprechender Höhe vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 5 Mio. Euro; Personenschäden: min. 3 Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. (10) Verpflichtungserklärung von Nachunternehmen, sofern sich der Bieter bzw. die Bieterin (z.B. junge/kleine Büros) der Eignungsleihe bedient.

Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der
entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmen) in Anspruch zu nehmen; er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert
werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe