Die Stadt Ibbenbüren plant den Umbau des Bahnhofs zu einerMobilstation sowie die umfassende Entwicklung des gesamten Bahnhofsareals. Ziel isteine städtebauliche Neuordnung, die Aufwertung der öffentlichen Räume und dieNeugestaltung des ZOB zur besseren Verknüpfung der Verkehrsträger. Nach einem Planungswettbewerb 2022 soll nun im vorliegenden Verfahren die Leistung der Technischen Ausrüstung (TGA) vergeben werden.
Der Umbau des Bahnhofs Ibbenbüren zu einer Mobilstation und dieumfassende Entwicklung desgesamten Bahnhofsareals ist ein zentrales Themenfeld undein Schlüsselprojekt der Stadtentwicklungsplanung der Stadt Ibbenbüren. Der BahnhofIbbenbüren und sein Umfeld sind bereits seit Jahren Teil städtebaulicher Überlegungen.In Verbindung mit der Modernisierungsoffensive 3 (MOF 3) der Deutschen Bahn AG(DB AG), die seit dem Jahr 2023 die Bahnsteige modernisiert und deren barrierefreieZuwegung herstellt, eröffnet sich nun die Chance zu einer umfassenden Entwicklung desAreals. Der Bahnhof Ibbenbüren stellt einen hochfrequentiertenNahverkehrsknotenpunkt in der Region dar. An zentraler Stelle im Stadtraum gelegen,sind der Bahnhof und sein Umfeld nicht nur ein bedeutendes Eingangstor zur Stadt Ibbenbüren, sondern ebenso einer der zentralen öffentlichen Räume im Stadtgefüge Ibbenbürens. Die direkt an das Bahnhofsareal angrenzenden Schulen, das Bürgerhaus sowie die fußläufig angrenzende Innenstadt sind Frequenzbringer des regionalen undüberregionalen Verkehrs und begründen die Stellung des Bahnhofes mitangeschlossenem Busbahnhof (ZOB) als zentralen Knotenpunkt des ÖffentlichenPersonennahverkehrs (ÖPNV) in der Stadt und in der Region. Ziel der nun angestrebtenEntwicklung ist, durch eine neue städtebauliche Zonierung des Areals, eine Aufwertungder öffentlichen Platz- und Straßenräume und die Neugestaltung des ZOB sowohl eine optimierte Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und des Bahnhofsareals mit der Umgebung zu erreichen als auch die Attraktivität und Funktionalität des Bahnhofsareals deutlich zu steigern und zu verbessern. Die vorstehende Aufgabenstellung war Gegenstand eines freiraum- und verkehrsplanerischen Planungswettbewerbs, der im Jahr 2022durchgeführt wurde. Im Jahr 2023 wurde für diese Realisierung das siegreiche Planungsteam mit der weiteren Planung beauftragt. Ferner wurden die Leistungen der Projektsteuerung gem. Leistungsbild der AHO-Schrift Nr. 9 gesondert vergeben. Die Leistungen der Objektplanung und der Tragwerksplanung sind Gegenstand eines weiteren Vergabeverfahrens. Im vorliegenden Verfahren wird nur die Leistung der Technischen Ausrüstung (TGA) vergeben. Eine Fertigstellung des Areals ist für das Jahr 2032 vorgesehen.
Mit Erteilung des Zuschlags beauftragt derAuftraggeber die vorstehend beschriebenen Leistungen nicht vollständig,sondern stufenweise wie folgt: Mit Zuschlagserteilung erfolgt zunächst dieBeauftragung des Auftragnehmers mit den Grund- und besonderenLeistungen der Leistungsphasen 1 bis 3, soweit diese nicht in denVergabeunterlagen als optional bezeichnet worden sind(Grundbeauftragung). Die Leistungen der Leistungsphasen 4 ff. kann derAuftraggeber durch einseitigen Abruf in bis zu drei weiteren Paketen beiBedarf optional beauftragen(Folgebeauftragungen). Über den Abruf derLeistungen der weiteren Leistungsphasen wird der Auftraggeberinsbesondere auf Grundlage der Ergebnisse des Genehmigungsverfahrens,des Finanzierungsrahmens (insb. auch Verfügbarkeit der Fördermittel) unddes Ergebnisses der Einbindung der politischen Gremien entscheiden. Bzgl.der Planungsleistungen bzgl. des Stellwerkes und derFußgängerunterführung hängt die Weiterbeauftragung insb. von derZustimmung der DB AG mit den vorgesehenen Maßnahmen ab.
Nachunternehmer: Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Anlage D02 ist auch dann ausgefüllt abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist.2) Eignungsleihe: Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat ermit Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen desanderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicherAusschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einerVerpflichtungserklärung (Teil D, Anlage D03) nachzuweisen. 3) Bewerber-/Bietergemeinschaften: Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamerTeilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowieein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D derVergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einerBietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Mit derAbgabe eines Erstangebotes durch den Auftraggeber wird dieBewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften mussein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an derZusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung alsBewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber kann unter Beachtung derGrundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende,unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw.vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung überaufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solcheNachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S.1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagenhandelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand vonZuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters aufNachforderung fehlender Unterlagen.
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegenzwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zuetwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärungüber das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne derVerordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, §21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 desLieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildungkrimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischerVereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristischeVereinigungen im Ausland)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildungterroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle undterroristische Vereinigungen im Ausland).
§ 261 des Strafgesetzbuchs(Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegender Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlungfinanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oderteilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach §89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sichdie Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegenden Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von derEuropäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
§ 299 des Strafgesetzbuchs(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299bdes Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), §108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
Zwangsarbeit oder Ausbeutung: § 232,232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutungunter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgabennicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oderbestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. dieöffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einerVerpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zurSozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftigeGerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzungeiner Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
wenn das Unternehmen bei derAusführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtlicheVerpflichtungen verstoßen hat.
wenn das Unternehmen bei derAusführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtlicheVerpflichtungen verstoßen hat.
wenn das Unternehmen bei derAusführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtlicheVerpflichtungen verstoßen hat.
wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögendes Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahrenbeantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren derLiquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahrenoder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dieEröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich dasUnternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeiteingestellt hat.
bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit.
wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist,über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder einvergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung einessolchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmenim Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichenTätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die dieIntegrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
wenn der öffentliche Auftraggeberüber hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mitanderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisenaufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oderVerfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung desVergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, wenigereinschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
wenn eine Wettbewerbsverzerrungdaraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung desVergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nichtdurch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 insgesamt .
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 aus mit dem Auftragsgegen-stand vergleichbaren Leistungen.
Nachweis einer branchenüblichen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder rechts-verbindliche Bestätigung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
Mindestanforderung: Deckungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. EUR und Vermögensschäden mindestens 1,0 Mio. EUR je Schadensfall.
Die Deckungssumme muss pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2022 bis 2024, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Architek-ten/Ingenieure/innen und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.
Eigenerklärung zur vorgesehenen Projektleitung und stellv. Projektleitung unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Referenzleistung Planung: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
Mindestanforderung: Es sind mindestens zwei abgeschlossene (= vollständige Erbringung der LP 2 bis 5) Referenzleistungen über vergleich-bare frühere Aufträge vorzulegen. Vergleichbare sind Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Der Abschluss der Leistungen des Bieters (= vollständige Erbringung der LP 5) muss nach dem 01.01.2020 liegen.- Gegenstand des Referenzauftrages müssen mindestens die Grundleistungen der Planung Technischen Ausrüstung der LP 2 bis 5 gem. Anlage 15.1 zu § 55 Abs. 3, 56 Abs. 3 HOAI gewesen sein.- Die Baukosten (KG 400) müssen je Referenz mind. 0,5 Mio. EUR netto betragen haben.- Mindestens eine im Übrigen vergleichbare Referenz muss sich auf ein Projekt im laufenden Betrieb beziehen. - Mindestens eine im Übrigen vergleichbare Referenz muss auch die Planung einer PV-Anlage mit einer Größe von mindestens 30 kWP zum Gegenstand haben.
Referenzleistungen Ausführung: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
Mindestanforderung: Es ist mindestens eine abgeschlossene (= vollständige Erbringung der LP 6 bis 8) Referenzleistung über einen vergleichbaren früheren Auftrag vorzulegen. Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Der Abschluss der Leistungen des Bieters (= vollständige Erbringung der LP 8) muss nach dem 01.01.2020 liegen.- Gegenstand des Referenzauftrages müssen mindestens die Grundleistungen der Planung Technischen Ausrüstung der LP 6 bis 8 gem. Anlage 15.1 zu § 55 Abs. 3, 56 Abs. 3 HOAI gewesen sein.- Die Baukosten (KG 400) müssen mind. 0,5 Mio. EUR netto betragen haben.- Die Referenz muss sich auf ein Projekt im laufenden Betrieb beziehen. - Die Referenz muss die Planung einer PV-Anlage mit einer Größe von mindestens 30 kWP zum Gegenstand haben.