Entwicklung des Bahnhofs Ibbenbüren zu einer Mobilstation; hier: Planungsleistunge...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.08.2025
01.09.2025 10:00 Uhr
01.09.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Ibbenbüren
055660028028-31001-89
Alte Münsterstraße 16
49477
Stadt Ibbenbüren
Deutschland
DEA37
Stabsstelle Vergabe
kerstin.weniger@ibbenbueren.de
49 5451-9311601
49 5451-93181601

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DE281537041
Podbielskistraße 344
30655
Hannover
Deutschland
DE929
vergabe@kanzlei-dagefoerde.de
49 511590975-60
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71321000-4
71300000-1
71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Ibbenbüren plant den Umbau des Bahnhofs zu einer
Mobilstation sowie die umfassende Entwicklung des gesamten Bahnhofsareals. Ziel ist
eine städtebauliche Neuordnung, die Aufwertung der öffentlichen Räume und die
Neugestaltung des ZOB zur besseren Verknüpfung der Verkehrsträger. Nach einem Planungswettbewerb 2022 soll nun im vorliegenden Verfahren die Leistung der Technischen Ausrüstung (TGA) vergeben werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Umbau des Bahnhofs Ibbenbüren zu einer Mobilstation und die
umfassende Entwicklung desgesamten Bahnhofsareals ist ein zentrales Themenfeld und
ein Schlüsselprojekt der Stadtentwicklungsplanung der Stadt Ibbenbüren. Der Bahnhof
Ibbenbüren und sein Umfeld sind bereits seit Jahren Teil städtebaulicher Überlegungen.
In Verbindung mit der Modernisierungsoffensive 3 (MOF 3) der Deutschen Bahn AG
(DB AG), die seit dem Jahr 2023 die Bahnsteige modernisiert und deren barrierefreie
Zuwegung herstellt, eröffnet sich nun die Chance zu einer umfassenden Entwicklung des
Areals. Der Bahnhof Ibbenbüren stellt einen hochfrequentierten
Nahverkehrsknotenpunkt in der Region dar. An zentraler Stelle im Stadtraum gelegen,
sind der Bahnhof und sein Umfeld nicht nur ein bedeutendes Eingangstor zur Stadt Ibbenbüren, sondern ebenso einer der zentralen öffentlichen Räume im Stadtgefüge Ibbenbürens. Die direkt an das Bahnhofsareal angrenzenden Schulen, das Bürgerhaus sowie die fußläufig angrenzende Innenstadt sind Frequenzbringer des regionalen und
überregionalen Verkehrs und begründen die Stellung des Bahnhofes mit
angeschlossenem Busbahnhof (ZOB) als zentralen Knotenpunkt des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Stadt und in der Region. Ziel der nun angestrebten
Entwicklung ist, durch eine neue städtebauliche Zonierung des Areals, eine Aufwertung
der öffentlichen Platz- und Straßenräume und die Neugestaltung des ZOB sowohl eine optimierte Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und des Bahnhofsareals mit der Umgebung zu erreichen als auch die Attraktivität und Funktionalität des Bahnhofsareals deutlich zu steigern und zu verbessern. Die vorstehende Aufgabenstellung war Gegenstand eines freiraum- und verkehrsplanerischen Planungswettbewerbs, der im Jahr 2022durchgeführt wurde. Im Jahr 2023 wurde für diese Realisierung das siegreiche Planungsteam mit der weiteren Planung beauftragt. Ferner wurden die Leistungen der Projektsteuerung gem. Leistungsbild der AHO-Schrift Nr. 9 gesondert vergeben. Die Leistungen der Objektplanung und der Tragwerksplanung sind Gegenstand eines weiteren Vergabeverfahrens. Im vorliegenden Verfahren wird nur die Leistung der Technischen Ausrüstung (TGA) vergeben. Eine Fertigstellung des Areals ist für das Jahr 2032 vorgesehen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
84
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Ibbenbüren
Deutschland
DEA37

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Mit Erteilung des Zuschlags beauftragt der
Auftraggeber die vorstehend beschriebenen Leistungen nicht vollständig,
sondern stufenweise wie folgt: Mit Zuschlagserteilung erfolgt zunächst die
Beauftragung des Auftragnehmers mit den Grund- und besonderen
Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3, soweit diese nicht in den
Vergabeunterlagen als optional bezeichnet worden sind
(Grundbeauftragung). Die Leistungen der Leistungsphasen 4 ff. kann der
Auftraggeber durch einseitigen Abruf in bis zu drei weiteren Paketen bei
Bedarf optional beauftragen(Folgebeauftragungen). Über den Abruf der
Leistungen der weiteren Leistungsphasen wird der Auftraggeber
insbesondere auf Grundlage der Ergebnisse des Genehmigungsverfahrens,
des Finanzierungsrahmens (insb. auch Verfügbarkeit der Fördermittel) und
des Ergebnisses der Einbindung der politischen Gremien entscheiden. Bzgl.
der Planungsleistungen bzgl. des Stellwerkes und der
Fußgängerunterführung hängt die Weiterbeauftragung insb. von der
Zustimmung der DB AG mit den vorgesehenen Maßnahmen ab.

Zusätzliche Angaben

Nachunternehmer: Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Anlage D02 ist auch dann ausgefüllt abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist.
2) Eignungsleihe: Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er
mit Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des
anderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher
Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer
Verpflichtungserklärung (Teil D, Anlage D03) nachzuweisen. 3) Bewerber-
/Bietergemeinschaften: Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer
Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie
ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der
Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer
Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Mit der
Abgabe eines Erstangebotes durch den Auftraggeber wird die
Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss
ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der
Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als
Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRDL9XL

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§
160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber kann unter Beachtung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw.
vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über
aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche
Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S.
1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen
handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von
Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf
Nachforderung fehlender Unterlagen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu
etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung
über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der
Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, §
21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung
krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)

§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).

§ 261 des Strafgesetzbuchs
(Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen
der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder
teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach §
89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.

§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

§ 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b
des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), §
108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),

Zwangsarbeit oder Ausbeutung: § 232,
232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung
unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

wenn 1.
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die
öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung
einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat.

wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat.

wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat.

wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen
des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren
oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.

bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit.

wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist,
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen
im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

wenn der öffentliche Auftraggeber
über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des
Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 insgesamt .

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 aus mit dem Auftragsgegen-stand vergleichbaren Leistungen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer branchenüblichen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder rechts-verbindliche Bestätigung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.

Mindestanforderung: Deckungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. EUR und Vermögensschäden mindestens 1,0 Mio. EUR je Schadensfall.

Die Deckungssumme muss pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2022 bis 2024, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Architek-ten/Ingenieure/innen und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Eigenerklärung zur vorgesehenen Projektleitung und stellv. Projektleitung unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzleistung Planung: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.

Mindestanforderung: Es sind mindestens zwei abgeschlossene (= vollständige Erbringung der LP 2 bis 5) Referenzleistungen über vergleich-bare frühere Aufträge vorzulegen. Vergleichbare sind Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen:

- Der Abschluss der Leistungen des Bieters (= vollständige Erbringung der LP 5) muss nach dem 01.01.2020 liegen.
- Gegenstand des Referenzauftrages müssen mindestens die Grundleistungen der Planung Technischen Ausrüstung der LP 2 bis 5 gem. Anlage 15.1 zu § 55 Abs. 3, 56 Abs. 3 HOAI gewesen sein.
- Die Baukosten (KG 400) müssen je Referenz mind. 0,5 Mio. EUR netto betragen haben.
- Mindestens eine im Übrigen vergleichbare Referenz muss sich auf ein Projekt im laufenden Betrieb beziehen.
- Mindestens eine im Übrigen vergleichbare Referenz muss auch die Planung einer PV-Anlage mit einer Größe von mindestens 30 kWP zum Gegenstand haben.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzleistungen Ausführung: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.

Mindestanforderung: Es ist mindestens eine abgeschlossene (= vollständige Erbringung der LP 6 bis 8) Referenzleistung über einen vergleichbaren früheren Auftrag vorzulegen. Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen:

- Der Abschluss der Leistungen des Bieters (= vollständige Erbringung der LP 8) muss nach dem 01.01.2020 liegen.
- Gegenstand des Referenzauftrages müssen mindestens die Grundleistungen der Planung Technischen Ausrüstung der LP 6 bis 8 gem. Anlage 15.1 zu § 55 Abs. 3, 56 Abs. 3 HOAI gewesen sein.
- Die Baukosten (KG 400) müssen mind. 0,5 Mio. EUR netto betragen haben.
- Die Referenz muss sich auf ein Projekt im laufenden Betrieb beziehen.
- Die Referenz muss die Planung einer PV-Anlage mit einer Größe von mindestens 30 kWP zum Gegenstand haben.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung