An der Kardinal-van-Galen-Schule ist ein Modul-Container aufgrund von Raummehrbedarf aufgestellt worden. Dieser Modul-Container ist zu reinigen, sodass der bestehende Reinigungsvertrag anzupassen ist.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Reinigungsdienstleistungen war noch nicht vorhersehbar, dass ein zusätzlicher Modulcontainer beschafft werden muss, um den Raumbedarf abzudecken. Es war daher nicht vorhersehbar, dass die zu reinigende Fläche sich ändert. (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB)
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Reinigungsverträgen über die Unterhaltsreinigungsarbeiten, inkl. einer einmal jährlichen Grundreinigung der Böden im Komplex Kardinal-von-Galen-Schule und Komplex Kulturhaus der Stadt Ibbenbüren.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, dem Auftragnehmer vor Ablauf des regulären Vertragsendes schriftlich eine Verlängerung des Vertrages anzubieten.
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
keine Angabe
In der Regel wird die Schule nachmittags nach Schulende, die Sporthalle morgens vor Schulbeginn gereinigt. Im Bereich der Offenen Ganztagsschule in der Schule und in der Sporthalle können in Ferien Ferienbetreuungen stattfinden. Darüber hinaus wird die Sporthalle in den Ferien weiterhin durch Vereine genutzt. Aus diesem Grunde können in diesen Zeiträumen Reinigungsarbeiten erforderlich werden. Diese Reinigungsarbeiten werden mindestens 7 Tage vor den Ferien gesondert beauftragt und werden als Sonderreinigungen auf Stundenbasis abgerechnet.
Das Kulturhaus ist morgens vor Nutzungsbeginn zu reinigen, Büros bis 6:30 Uhr, Unterrichtsräume, Flure, Toiletten bis 8:00 Uhr. Im Kulturhaus sind die Toiletten und ein Aufenthaltsraum (im Raum- und Flächenverzeichnis grün hinterlegt) zusätzlich täglich nachmittags um 15:00 Uhr zu reinigen. Darüber hinaus ist nachmittags eine Sichtreinigung des Flures im 1. OG, Raum 101.1 sowie des Raums 106 um 15:00 Uhr (im Raum- und Flächenverzeichnis blau hinterlegt) durchzuführen.
Die Musikschule wird täglich ab 12:30 Uhr für den Musikschulunterricht genutzt. Die Räumlichkeiten sind bis 12:00 Uhr zu reinigen. In den Ferien ist keine Unterhaltsreinigung erforderlich. Aufgrund der geringen Reinigungszeit und Größe des Gebäudes sind täglich 0,25 Stunden für Wege- und Rüstzeiten berücksichtigt.
Die Räumlichkeiten im Gebäude des Betreuten Wohnens (im Flächenplan rot hinterlegt) sind einmal wöchentlich Freitag mittags ab 13:00/14:00 Uhr oder morgens (beliebiger Wochentag) vor Betrieb, bis 7:00 Uhr zu reinigen. Aufgrund der geringen Reinigungszeit und Größe des Gebäudes sind täglich 0,25 Stunden für Wege- und Rüstzeiten berücksichtigt.