Materialpreisanpassung
Aufgrund von bauzeitlichen Verzögerungen kommt es zu Preissteigerungen für Material zum anderen entstehen Mehrkosten für die ausgewählten Fliesen.
Die Stadt Ibbenbüren plant die Erweiterung der Johannes-Bosco-Schule durchzuführen.
Das Erweiterungsgebäude tritt an die Stelle eines nicht mehr den heutigen Anforderungen genügenden Anbaus mit beschränkten Platzproblemen. Die Bereiche Offener Ganztag, Selbstlernzentrum, Mensa, Schulverwaltung und Schüler-WCs werden neugestaltet und den wachsenden Bedürfnissen des gemeinsamen und individuellen Lernens angepasst. Der Erweiterungsbau steht verbindend zwischen den Bestandsgebäuden Schule und Turnhalle und passt sich maßstäblich an.Ein Aufenthaltsraum für die Ganztagsbetreuung befindet sich im 1. Obergeschoss oberhalb der Mensa. Eine außenliegende Treppe gewährleistet den direkten Zugang der Kinder vom Schulhof.
Estrich- und Bodenbelagsarbeiten:- Wärmedämmung / Trittschalldämmung 56 m2- Zementestrich 494 m2- Bodenfliesenbeläge 494 m2- Wandfliesenbeläge 310 m2
Entgegen der Angabe im Bereich "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sind die Ausführungsfristen wie folgt festgelegt: Mit der Ausführung ist zu beginnen:Innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 19.12.2024 zugehen; Ausführungsfrist insgesamt 68 Werktage (WT) nach Zugang der Aufforderung
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen(BVB TVgG NRW)