Die Stadt Ibbenbüren plant die Erweiterung der kommunalenGrundschule "Mauritiusschule". Der Auftrag umfasst die Leistungen der Fachplanung (Leistungsbild Technische Ausrüstung) nach § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 und verschiedene Besondere Leistungen für die Anlagengruppen 1 - 8 sowie die Kostengruppe 540.
Die Stadt Ibbenbüren hat den zukünftigen Rechtsanspruch aufGanztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 sowie die in den vergangenen Jahren stetig gestiegenen Anmeldezahlen für die Betreuungsangebote im Grundschulbereich zum Anlass genommen, die gesamte räumliche Situation an allen Grundschulen der Stadt Ibbenbüren zu untersuchen. Auf Grundlage eines bereits erstellten Raumprogramms wurde im Vorfeld die Machbarkeit der Schulerweiterungen unter Berücksichtigung der Bestandsgebäude und der Grundstücksrahmenbedingungen (städtebauliche Aspekte) an sieben Standorten geprüft. Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurden Vorentwurfskonzepte konkretisiert und die Kostenrahmen der einzelnen Schulen festgelegt. Demnach soll in einem ersten Schritt die hier gegenständliche "Mauritiusschule" erweitert werden. Die Erweiterung umfasst die bauliche Ergänzung der bestehenden Räumlichkeiten, insbesondere um folgende Funktionen:- Küche (Neubau) - Mensa (Neubau) - Lehrkräfteraum (Neuordnung im Bestand) - Personalraum OGS (Neuordnung im Bestand) - Büro päd. Personal. (Neuordnung im Bestand) - 2. Sprechzimmer (Neuordnung im Bestand) - 2 Klassenzimmer (Neubau) - Verkehrsfläche Treppenhaus/Aufzug (Neubau)Für die Erweiterung wird nach dem aktuellen Stand von geschätzten Kosten in Höhe von ca. 3,2 Mio. EUR (netto) für die KG 200 - 600 nach DIN 276 ausgegangen. Die Projekte sollen nach Möglichkeitressourcenschonend und klimaneutral umgesetzt werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Fachplanung (Leistungsbild Technische Ausrüstung) nach § 55 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-9 sowie bestimmte besondereLeistungen) in den Anlagengruppen 1 - 8 und der Kostengruppe 540.
Die Höchstpunktzahl erhält der Bieter, der das niedrigste Gesamthonorar nach (netto) insgesamt abgegeben hat
Ressourcen- und KapazitätsplanungKosten-, Termin- und QualitätsmanagementVorstellung der für das Projekt vorgesehenen PersonenHerangehensweise an die Aufgabenstellung
Die Leistungsphasen werden je Anlagengruppe stufenweise abgerufen. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst der Abruf der Leistungsphasen 1 und 2 in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind die Leistungsphasen 3 und 4 (Stufe 2), die Leistungsphasen 5 bis 7 (Stufe 3), die Leistungsphase 8 (Stufe 4) sowie die Leistungsphase 9 (Stufe 5). Die Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung der entsprechenden Vorlage einreichen. Dieses Dokument ist unter der in dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.3. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.4. Den höchstens drei qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 bereit gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.5. Für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der maximal drei Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los nach § 75 Abs. 6 VgV treffen.Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Teilnahmeantrag festgelegt.6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern zu unterzeichnen (vgl. Kapitel "Erklärung zur Richtigkeit der Angaben" im Teilnahmeantrag). Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter.7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin elektronisch über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten im elektronischen Projektraum, den die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.