ca. 410 m³ Unterbau aufnehmen und entsorgenca. 1380 m² Betonsteinflaster aufnehmen und entsorgenca. 155 m Rohrgraben herstellen und RW Kanla einbauenca. 1280 m² Betonsteinpflaster liefern und einbauenca. 790t Schottermaterial als Unterbau liefern und einbauenca. 8 St Fahrradüberdachungen mit Gründach liefern und einbauen1 St Herstellen von Vegitationsflächen
Die Stadt Ibbenbüren plant die Umgestaltung der Fahrradabstellanlagen am Johannes-Kepler-Gymnasium in Ibbenbüren. In diesem Zusammenhang sind die Außenanlagen zu erstellen. Vorgesehen ist eine Fahrrad-Parkplatzfläche aus Betonsteinpflaster sowie diverse Entwässerungs- und Oberflächenarbeiten.Die Ausstattungen beinhalten Fahrradüberdachungen sowie die Herstellung von verschiedenen Vegitaionsflächen und einer Überarbeitung einer massiven Bestandsanlage.Die Maßnahme ist im laufenden Schulbetrieb durchzuführen. Hierbei sind die Verkehrssituation vor der Schule und auf dem Grundstück besonders zu beachten und zu koordinieren.
Es werden Mindestkriterien zur Eignung vorgegeben
Die Wertung erfolgt anhand des Angebotspreises. Das Angebot mit dem niedrigstem Angebotspreis erhält den Zuschlag
Entgegen der Angabe im Bereich "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sind die Ausführungsfristen wie folgt festgelegt: Beginn Vergabe erstes Quartal 2026 Ende Ausführungszeitraum 6 MonateBeginn innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum Ende Februar/Anfang März 2026
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.