Erweiterung der Containeranlage um einen zusätzlichen Klassenraum aufgrund von nicht vorhersehbarem Raummehrbedarf an der Schule.
Die Auftragsänderung war erforderlich, da sich nach der Ausschreibung ergeben hat, dass ein zusätzlicher Raumbedarf an der Schule aufgrund gestiegener Schülerzahlen besteht. Der Raumbearf konnte nicht vorhergesehen werden, da zum Zeitpunkt der Ausschreibung dieser Mehrbedarf noch nicht vorlag. Die Auftragsänderung ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB erfolgt.
Lieferung und Montage von zwei Klassenräumen in Modulbauweise
Liefern und Aufstellen von ca. 7 Containermodulen zur Bereitstellung von zwei Klassenräumen und einem Zwischenflur auf dem Gelände der KVG Grundschule in Ibbenbüren-Laggenbeck zur Nutzung für die OGS-Betreuung
Entgegen der Angabe im Bereich "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sind die Ausführungsfristen wie folgt festgelegt: - Beginn: direkt nach Auftragserteilung- Ende: 15. KW 2026
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.