Lieferung von HVO100 aus erneuerbaren Rohstoffen (hydriertem Pflanzenöl), paraffinischer Dieselkraftstoff gemäß DIN EN15940:2023-07, Qualität XTL für den Zeitraum vom 01.02.2027 bis 31.01.2028 als Rahmenvereinbarung.
Die Lieferleistung umfasst den Kauf und die Lieferung von geschätzten 220.000 l, maximal 270.000 l (Höchstgrenze), HVO100 aus erneuerbaren Rohstoffen (hydriertem Pflanzenöl), paraffinischer Dieselkraftstoff gemäß DIN EN15940:2023-07, Qualität XTL für den Zeitraum vom 01. Februar 2027 bis zum 31. Januar 2028
Bei gegenseitigem Einverständnis ist eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung spätestens 4 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit um insgesamt 12 weitere Monate möglich. Maximale Vertragslaufzeit sind insgesamt 2 Jahre. Ein Anspruch auf Vertragsverlängerung besteht nicht.
Die Wertung erfolgt anhand des Angebotspreises. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Durchschnittspreis/100 l (Tagesnotierung Argus O.M.R. zzgl. Lieferaufschlag) aus den beiden Preisen für die Referenzstichtage 16.02.2026 und 14.09.2026.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Stadt IbbenbürenZentrale VergabestelleAlte Münsterstraße 1649477 Ibbenbüren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Fehlende Unterlagen werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten nachgefordert.
Es gelten die Vorschriften gem. § 123 (Zwingende Ausschlussgründe, § 124 (Fakultative Ausschlussgründe) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
521 EU Erklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung abzugeben)
522_EU_Eigenerklärung Mindestlohngesetz (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung abzugeben)523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung abzugeben)
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt:ausgefüllte Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU)bei Unteraufträgen: Erklärung Unteraufträge (Formular 533a EU oder 533b EU)bei Eignungsleihe: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU oder 534b EU
Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW)