Abschließbarer Außenanschluss
Der zusätzlich verbaute Anschluss stellt keine wesentliche Änderung des Auftrags dar und ist gem. § 22 Abs. 2 Ziffer 2 VOB/EU zulässig, der besagt, dass die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig ist, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen, erforderlich geworden sind, da sie nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers
a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und
b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre.
Die Stadt Ibbenbüren plant die Erweiterung der Johannes-Bosco-Schule durchzuführen.
Das Erweiterungsgebäude tritt an die Stelle eines nicht mehr den heutigen Anforderungen genügenden Anbaus mit beschränkten Platzproblemen. Die Bereiche Offener Ganztag, Selbstlernzentrum, Mensa, Schulverwaltung und Schüler-WCs werden neugestaltet und den wachsenden Bedürfnissen des gemeinsamen und individuellen Lernens angepasst.
Gewerk Sanitär:ca. 50 Einrichtungsgegenstände, ca 700 lfm TW-Leitungsrohre, ca. 200 Abflussrohre, Kälte und Wärmedämmung, Fettabscheider
Ausführungsfrist:Beginn innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum KW 38/2025 zugehen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen(BVB TVgG NRW)