Die Stadt Ibbenbüren plant den Umbau des Bahnhofs zu einerMobilstation sowie die umfassende Entwicklung des gesamten Bahnhofsareals. Ziel isteine städtebauliche Neuordnung, die Aufwertung der öffentlichen Räume und dieNeugestaltung des ZOB zur besseren Verknüpfung der Verkehrsträger. Nach einem Planungswettbewerb 2022 soll nun im vorliegenden Verfahren die Leistung der Technischen Ausrüstung (TGA) vergeben werden.
Der Umbau des Bahnhofs Ibbenbüren zu einer Mobilstation und dieumfassende Entwicklung desgesamten Bahnhofsareals ist ein zentrales Themenfeld undein Schlüsselprojekt der Stadtentwicklungsplanung der Stadt Ibbenbüren. Der BahnhofIbbenbüren und sein Umfeld sind bereits seit Jahren Teil städtebaulicher Überlegungen.In Verbindung mit der Modernisierungsoffensive 3 (MOF 3) der Deutschen Bahn AG(DB AG), die seit dem Jahr 2023 die Bahnsteige modernisiert und deren barrierefreieZuwegung herstellt, eröffnet sich nun die Chance zu einer umfassenden Entwicklung desAreals. Der Bahnhof Ibbenbüren stellt einen hochfrequentiertenNahverkehrsknotenpunkt in der Region dar. An zentraler Stelle im Stadtraum gelegen,sind der Bahnhof und sein Umfeld nicht nur ein bedeutendes Eingangstor zur Stadt Ibbenbüren, sondern ebenso einer der zentralen öffentlichen Räume im Stadtgefüge Ibbenbürens. Die direkt an das Bahnhofsareal angrenzenden Schulen, das Bürgerhaus sowie die fußläufig angrenzende Innenstadt sind Frequenzbringer des regionalen undüberregionalen Verkehrs und begründen die Stellung des Bahnhofes mitangeschlossenem Busbahnhof (ZOB) als zentralen Knotenpunkt des ÖffentlichenPersonennahverkehrs (ÖPNV) in der Stadt und in der Region. Ziel der nun angestrebtenEntwicklung ist, durch eine neue städtebauliche Zonierung des Areals, eine Aufwertungder öffentlichen Platz- und Straßenräume und die Neugestaltung des ZOB sowohl eine optimierte Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und des Bahnhofsareals mit der Umgebung zu erreichen als auch die Attraktivität und Funktionalität des Bahnhofsareals deutlich zu steigern und zu verbessern. Die vorstehende Aufgabenstellung war Gegenstand eines freiraum- und verkehrsplanerischen Planungswettbewerbs, der im Jahr 2022durchgeführt wurde. Im Jahr 2023 wurde für diese Realisierung das siegreiche Planungsteam mit der weiteren Planung beauftragt. Ferner wurden die Leistungen der Projektsteuerung gem. Leistungsbild der AHO-Schrift Nr. 9 gesondert vergeben. Die Leistungen der Objektplanung und der Tragwerksplanung sind Gegenstand eines weiteren Vergabeverfahrens. Im vorliegenden Verfahren wird nur die Leistung der Technischen Ausrüstung (TGA) vergeben. Eine Fertigstellung des Areals ist für das Jahr 2032 vorgesehen.
Es wird der Gesamtangebotspreis für sämtliche Leistungen gewertet (Nettobetrag). Das An-gebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis erhält die Maximalpunktzahl 650. Die weiteren Angebote erhalten Punktzahlen nach folgender Formel:
Punktzahl=650*(2-(Gesamtangebotspreis/niedrigster Gesamtangebotspreis))
Angebote mit dem 2-fachen des niedrigsten Gesamtangebotspreis oder höher erhalten damit eine Punktzahl von 0. Negative Punktzahlen werden nicht vergeben. Ein Angebot, das rechnerisch eine negative Punktzahl erhalten würde, erhält 0 Punkte.
Es wird der einfache Durchschnittswert der Tagessätze für zusätzlich beauftragte Leistungen gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Durchschnittswert erhält die Maximalpunktzahl 50. Die weiteren Angebote erhalten Punktzahlen nach folgender Formel:
Punktzahl=50*(2-(Durchschnittswert/niedrigster Durchschnittswert))
Angebote mit dem 2-fachen des niedrigsten Durchschnittswerts oder höher erhalten damit eine Punktzahl von 0. Negative Punktzahlen werden nicht vergeben. Ein Angebot, das rechnerisch eine negative Punktzahl erhalten würde, erhält 0 Punkte.
Bieter haben in einem Konzept darzustellen, wie sie sich die Bearbeitung der beauftragten Leistungen vorstellen. Bieter sollen dabei möglichst konkret erläutern, mit welchen Methoden bzw. welchen Herangehensweisen sie die Erwartungen des Auftraggebers erfüllen wollen. Das Konzept muss Darstellungen zu folgenden Aspekten beinhalten:
- Es sind die für die Projektleitung (Leitung + Stellvertretung) und Fachplanung sowie Fachbauleitung (HLS und ELT) vorgesehenen Personen namentlich zu benennen und deren berufliche Qualifikation und persönliche Referenzprojekte darzustellen. Der Auftraggeber legt Wert auf eine Besetzung der Projektleitung mit qualifiziertem Personal, das persönlich über umfassendes einschlägiges Wissen und entsprechende praktische Erfahrungen verfügt.- Es ist die Organisation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals (Personaleinsatzplanung) unter Benennung der Projektmitarbeitenden und deren Qualifikationen, ihrer Aufgaben, der Verfügbarkeit und Auslastung in anderen Projekten, sowie Vertretungsregelungen und Schnittstellen und Verfahren im Falle von Personal-wechseln darzustellen. Der Auftraggeber legt insoweit Wert auf eine sachgerechte und durchgängige Besetzung des Projekts mit ausreichend qualifiziertem Personal und ein-gespielte und belastbare interne Prozesse beim späteren Auftragnehmer.- Kommunikation mit dem Auftraggeber / Präsenz vor Ort: Darzustellen sind die Kommunikationswege zur Abstimmung mit dem Auftraggeber und den weiteren Projektbeteiligten und Fachplanern. Es ist ferner darzustellen, wie und in welchem Umfang der Bieter seine Präsenz vor Ort sicherstellen würde, insbesondere zur Wahrnehmung seiner Aufgaben im Rahmen der Bauüberwachung. Der Auftraggeber erwartet eine regelmäßige persönliche Präsenz auf der Baustelle, einen regelhaften Kommunikationsprozess mit dem Auftraggeber und den weiteren Projektbeteiligten und eine möglichst umfassende Erreichbarkeit des Auftragnehmers, in dringenden Fällen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bietern mit dem Angebot abgegeben werden. Bieter sollen möglichst konkret erläutern, mit welchen Methoden bzw. welcher Herangehensweise sie die Erwartungen des Auftraggebers erfüllen wollen. Die konzeptionellen Ausführungen der Bieter werden unabhängig voneinander gewertet nach dem zu erwartenden Erfüllungsgrad der Ausführungen der Bieter bewertet (sog. absolute Angebotswertung). In die Bewertung fließt auch ein, wie konkret und verbindlich das Konzept ist. Die Punktebewertung der Konzepte erfolgt durch ein Gremium, das aus mehreren Vertretern des Auftraggebers besteht. Gewertet werden die Ausführungen, die von den Bietern mit dem Angebot abgegeben werden.
Mit Erteilung des Zuschlags beauftragt derAuftraggeber die vorstehend beschriebenen Leistungen nicht vollständig,sondern stufenweise wie folgt: Mit Zuschlagserteilung erfolgt zunächst dieBeauftragung des Auftragnehmers mit den Grund- und besonderenLeistungen der Leistungsphasen 1 bis 3, soweit diese nicht in denVergabeunterlagen als optional bezeichnet worden sind(Grundbeauftragung). Die Leistungen der Leistungsphasen 4 ff. kann derAuftraggeber durch einseitigen Abruf in bis zu drei weiteren Paketen beiBedarf optional beauftragen(Folgebeauftragungen). Über den Abruf derLeistungen der weiteren Leistungsphasen wird der Auftraggeberinsbesondere auf Grundlage der Ergebnisse des Genehmigungsverfahrens,des Finanzierungsrahmens (insb. auch Verfügbarkeit der Fördermittel) unddes Ergebnisses der Einbindung der politischen Gremien entscheiden. Bzgl.der Planungsleistungen bzgl. des Stellwerkes und derFußgängerunterführung hängt die Weiterbeauftragung insb. von derZustimmung der DB AG mit den vorgesehenen Maßnahmen ab.
Nachunternehmer: Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Anlage D02 ist auch dann ausgefüllt abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist.2) Eignungsleihe: Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat ermit Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen desanderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicherAusschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einerVerpflichtungserklärung (Teil D, Anlage D03) nachzuweisen. 3) Bewerber-/Bietergemeinschaften: Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamerTeilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowieein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D derVergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einerBietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Mit derAbgabe eines Erstangebotes durch den Auftraggeber wird dieBewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften mussein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an derZusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung alsBewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.