Splitklimaanlagen liefern und einbauen in diversen Räumen
Gem. § 132 Abs. 1 GWB erfordern wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit ein neues Vergabeverfahren. Wesentlich sind Änderungen, die dazu führen, dass sich der öffentliche Auftrag erheblich von dem ursprünglich vergebenen öffentlichen Auftrag unterscheidet. Die zusätzliche Beauftragung von Splitklimaanlagen stellt keine wesentliche Änderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB dar.Die Auftragsänderung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens könnte gemäß § 132 Abs. 2 GWB zulässig sein. Hier ist § 132 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) einschlägig, wonach die Auftragsänderung zulässig ist, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Darüber hinaus darf der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden. Bei mehreren aufeinander folgenden Änderungen des Auftrags gilt diese Beschränkung für den Wert jeder einzelnen Änderung, sofern die Änderungen nicht mit dem Ziel vorgenommen werden, die Vorschriften dieses Teils zu umgehen.Die Beauftragung von Splitklimaanlagen war in den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen nicht vorgesehen und hat sich erst im Laufe de Planungsprozesses als notwendig herausgestellt. Eine Änderung des Auftragnehmers kann nicht erfolgen, da der Auftrag an einen Totalübernehmer vergeben wurde und ein Wechsel des Auftragnehmers somit mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre.Zudem erhöht sich der Preis um 0,2 % des ursprünglichen Auftragswertes und liegt somit unter der 50%-Regelung.Im Ergebnis ist der Nachtrag gem § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB zulässig.
Der Auftrag umfasst die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen an einen Totalübernehmer für den Neubau des Sportbades in Ibbenbüren.
Die Ibbenbürener Bäder GmbH plant die die Erstellung des Neubaus des "Sportbades Ibbenbüren auf dem Gelände des Aaseebades" (im Folgenden auch als "Sportbad" bezeichnet) mit allen typischen Bauwerks-/Funktionsbereichen und den dafür erforderlichen Technischen Anlagen sowie - in eingeschränktem Umfang - den Freianlagen im direkten Gebäudeumgriff.
Ziel ist die Neuerrichtung des baulich und technisch abgängigen bisherigen Hallenbades zur Sicherung der als Daseinsvorsorge geschuldeten Aufgabe des Schul- und Vereinsschwimmens.
Für das Neubauvorhaben soll das folgende Funktionsprogramm realisiert werden:
- Neubau Hallendbad - 25 m Becken mit 6 Bahnen inkl. 1m Sprungbrett und 3m Plattform mit Teilhubboden- Kurs-/Lehrschwimmbecken (multifunktional mit Hubboden) - optional -
Der Neubau des Sportbades soll im Zuge eines Verhandlungsverfahrens mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb als Totalübernehmerleistung vergeben werden, die sowohl alle Planungs- als auch alle Ausführungsleistungen beinhaltet.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Totalübernehmerleistungen für das Bauvorhaben, das heißt sämtliche erforderlichen Planungs- und Bauleistungen.
1.) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach § 3 EU Abs. 3 VOB/A. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die am besten geeigneten Bewerber teilnehmen.2) Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag digital beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist in diesem Portal direkt und kostenlos verfügbar.3) Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, per E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.4) Den höchstens fünf qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 über die Vergabeplattform bereit gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.5) Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der fünf Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los treffen. Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.6) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.7) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen werden entsprechend der Vorgaben des § 16a EU VOB/A innerhalb einer bestimmten Frist nachgefordert. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.8) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge über die Projektplattform gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Ibbenbürener Bäder GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns.Hierzu wird die Ibbenbürener Bäder GmbH Vertragsbedingungen verwenden:- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgabeneinzuhalten,- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfangregeln und- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen und den in der Anlage hierzu beigefügten Unterlagen, insbesondere dem Totalübernehmervertrag.