Nachweis zur Eignung nach RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe I und R, einschließlich nachgewiesener Fachkunde, technischer Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit sowie der projektbegleitenden Eigenüberwachung. Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für die hier ausgeschriebene Einzelmaßnahme vorgelegt werden. Dabei sind die oben genannten Güte- und Prüfbestimmungen zu erfüllen, die im Einzelnen aufzulisten, zu benennen und durch eine zugelassene und akkreditierte Fremdüberwachungsstelle schriftlich zu bestätigen sind. Der Überwachungsleistende muss eine von der Gütegemeinschaft Kanalbau anerkannte, unabhängige Fremdüberwachungsstelle sein, die über ein akkreditiertes QM-System (ISO 17020/17025), qualifiziertes Fachpersonal mit einschlägiger Berufserfahrung im Kanalbau/Sanierung sowie die notwendige technische Ausstattung verfügt. Ohne die Zulassung durch die Gütegemeinschaft wird die Fremdüberwachung nicht akzeptiert. Mit dem Angebot
Nachweis der Eignung gem. DWA-M 197; Mit dem Angebot
Das mit den Inspektionsarbeiten betraute Personal muss tiefbautechnisch ausgebildet sein und mindestens über eine 1-jährige, nachgewiesene Inspektionspraxis verfügen. Das Personal muss den ATV-Inspektionskurs "Grundlagen" und den Aufbaukurs abgelegt haben. Der Nachweis der Qualifikation des Untersuchers ist mit der Angebotsabgabe einzureichen (Dach-Kanalinspektion-Grundkurs für Inspekteure Europa-Norm DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 - KI-Pass).