Möbel Aufenthalts- und Wartebereich
Die Auftragsänderung war erforderlich, da sich während der Projektausführung ergeben hat, dass in diesem Bereich noch Möbel erforderlich sind. Die Auftragsänderung ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB erfolgt. Der Wert der Änderung beträgt 3.484,00 EUR (netto).
Die Johannes-Bosco-Grundschule wird derzeit umfangreich um allgemeine Verwaltungsflächen sowie eine Mensa und einen OGS-Bereich erweitert.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausstattung des OGS-Bereichs.
Es sollen folgende Räume ausgestattet werden: - Kleiner Gruppenraum - Lesen / Chillen- Hauptraum 2 - Rollenspiel / Spielen / Malen- Hauptraum 1 - Bauen/Spielen- Kleiner Gruppenraum - Kreativ/Werken- Speiseraum- Flur - Ganztag-Aufenthalt - Bewegung- Vorraum- Selbstlernzentrum
Neben der geforderten Funktionalität muss die Schuleinrichtung ein einheitliches Design aufweisen. Es ist ein Schuleinrichtungssystem anzubieten.Jede der Einrichtungskomponenten muss den Erkennungswert als Bestandteil des Einrichtungssystems widerspiegeln. Die Einrichtung als Ganzes hat in ihrer Erscheinung (Geometrien, Höhen- und Tiefenstrukturen, Fugenbilder, Griffe und Farben) formschön und homogen zu wirken.
Nach Rücksprache mit der Bauleitung kann das Gebäude ab Januar 2026 für mögliche Aufmaße betreten werden. Die Übergabe des Gebäudes für die Nutzung durch die Stadt Ibbenbüren erfolgt nach aktuellem Stand Ende März 2026, kann sich allerdings noch weiter nach hinten verschieben. Die Lieferung und Aufbau der Möbel hat im unmittelbaren Anschluss an die Übergabe an die Stadt Ibbenbüren zu erfolgen und ist innerhalb von 14 Tagen abzuschließen.
Johannes-Bosco-SchuleJohannesstraße 3149477 Ibbenbüren
Entgegen der Angabe im Bereich "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sind die Ausführungsfristen wie folgt festgelegt:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.