Die Stadt Gronau (Westf.) plant den Neubau der Grüne-Aue-Schule,einer Grundschule im Stadtwesten. Hierfür ist die Brachfläche der ehemaligen Bahntrasse zwischen Marschallstraße im Norden und Steinstraße und Brookstraße im Süden vorgesehen. Hier steht für den Neubau der Schule eine Fläche von ca. 5.500 m² zur Verfügung. Die Fläche wurde vorab gewerblich genutzt. Eine Bodensanierung hat bereits stattgefunden. Am zukünftigen Schulgebäude werden Erd- und Obergeschoss in Holz-Hybrid-Bauweise errichtet. Der Teilkeller wird aus WU-Beton hergestellt. Das Gebäude erhält eine Flachdachkonstruktion mit abschließender Dachbegrünung und Photovoltaikanlage inTeilbereichen. Es werden folgende Bruttogeschossflächen, Bruttorauminhalte undGeschosshöhen errichtet: - BGF Teilkeller ca. 490 m² - BGF Erdgeschoss ca. 1.700 m² - BGF Obergeschoss ca. 1.700 m²- BRI Teilkeller ca. 1.600 m³- BRI Erdgeschoss ca. 6.350 m³- BRI Obergeschoss ca. 6.050 m³- Geschosshöhe Teilkeller 3,27 m- Geschosshöhe Erdgeschoss 3,74 m- Geschosshöhe Obergeschoss 3,56 m.Der Neubau der Grüne-Aue-Schule wird nach DGNB, Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen, zertifiziert und unterliegt ebenfalls den Anforderungen des QNG, Qualitätssiegel nachhaltiges Bauen.
- Herstellen einer Fläche für die Baustelleneinrichtung, d.h. Liefern und Einbauen von RC-Schotter und Geotextil und nach Abschluss der Baustelle aufnehmen und entsorgen: 1.900 m²- Baustelleneinrichtungsfläche, Baustraße und Wege vorhalten und unterhalten: 6.000 m²Lieferung, Aufbau, Vorhaltung, Rückbau und Abtransport von- 450 m Bauzaun, Höhe 2 m: 450 m,- 1 Stück Bauzaun-Toranlage, Breite 7,50 n, zweiflügelig,- 1 Stück Bautafel, - 1 Stück Baustrom-Hauptverteiler, - 3 Stück Etagen-Stromverteiler- 1 Stück Bauwasseranschluss mit Messeinrichtung, - 1 Stück Doppelcontainer, 6,0 x 5,0 m, Büroraum- 2 Stück Toilettenkabine (Chemie),- Stück Sanitärcontainer, WC-D, WC-H, 6,0 x 5,0 m
Die Zufahrt hat ausschließlich über die Brookstraße zu erfolgen. Das Grundstück ist mit einem Bauzaun zu angrenzenden Wohnbebauungen getrennt.
Preis
Die Vergabeentscheidung erfolgt durch den Rat der Stadt Gronau (Westf.) voraussichtlich in der Sitzung am 02.07.2025. Unmittelbardanach sollen die Mitteilungen nach § 134 GWB versandt werden. DieAuftragserteilung soll in der 29. KW 2025 erfolgen. Beabsichtigter Beginn der Arbeiten für die Baustellenenrichtung ist voraussichtlich der 29.07.2025.
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB. Die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.