Die Stadt Gronau (Westf.) plant die Erweiterung des Werner-von-Siemens-Gymnasiums. Das Gebäude dieses Gymnasiums ist Teil des Schulzentrums Gronau und eingebettet in ein ca. 41.000 m²großes Areal mit Gymnasium, Gesamtschule, zwei Sporthallen und ausgedehnten Parkplatzflächen für Lehrpersonal und Schüler:innen. Die derzeitigen Kapazitäten von etwa 170 Lehrkräften und 1.750 Schüler:innen (SuS) stoßen aufgrund steigender Schüler:innenzahlen und erweiterter Bildungsanforderungen an ihre Grenzen. Ein Anbau am Gymnasium ist daher unumgänglich um angemessene Raumressourcen bereitzustellen.
Anzubieten sind die Lieferung und die Montage von Unterkonstruktion, Dämmung und Fassadenbekleidung aus gepressten Mineralwolleplatten. Des Weiteren sind die Detailausbildung im Sockelbereich sowie die im Fenster-und Türbereich anzubieten.. Für die Unterkonstruktion und die Fassadenbekleidung ist die Werkstatt-und Montageplanung zu erstellen sowie ein statischer Nachweis zu liefern. Darüber hinaus ist mit dem Gewerk Gerüstbau eine dauerhafte Gerüstverankerung im Bereich der horizontalen Fassaden-Plattenfugen abzustimmen.
Im Einzelnen:- Erstellen der Werk-und Montageplanung für Unterkonstruktion und Fassadenbekleidung inklusive statischem Nachweis
Lieferung und Montage von - 1.400 m² Aluminium Unterkonstruktion - 1.400 m² Mineralwolledämmung in unterschiedlichen Stärken - 1.400 m² Fassadenbekleidung aus gepressten Mineralwolleplatten in verschiedenen Farben - 65 m² Perimeter-Sockeldämmung - 90 m Sockelblech - 400 m Lüftungsprofil - Detailausbildung von 380 m Tür-und Fensterlaibungen mit Metallblechen
Alle Maße sind ca.-Maße.
niedrigster Preis
Laut Baustellenterminplan, Stand 22.09.2025, kann aktuell von folgenden voraussichtlichen Ausführungsterminen ausgegangen werden:- Vergabeentscheidung bis spätestens 28.01.2026- Auftragserteilung und Beginn Werkplanung Anfang Februar 2026, Dauer 20 Werktage- Montage Unterkonstruktion ab Juli 2026 (27.KW) 25 Werktage- Montage Dämmung und Fassadenbekleidung ab August 2026 (32. KW): 40 WerktageDer Beginn der Ausführung wird nach Auftragserteilung verbindlich konkretisiert. Fertigstellung bis Oktober 2026 (41.KW)
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB. Die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Die Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens erfolgte bereits am 10.11.2025 unter dem Aktenzeichen 744767-2025. Nach Ablauf der Angebotsfrist und nach Öffnung der eingegangenen Angebote wurde festgestellt, dass die die Angaben zum Ablauf der Angebotsfrist in der Bekanntmachung und in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (Vordruck VHB 211 EU) nicht übereinstimmen.
Aufgrund dieses Fehlers wird das Vergabeverfahren in den Stand vor die Angebotsabgabe zurückversetzt. Aus technischen Gründen ist es erforderlich, diesen neuen Projektraum zu eröffnen.