https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRELLDS
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRELLDS/documents
Lieferung, Einbau, Inbetriebnahme und Wartung von drei pneumatisch und elektrisch fahrbaren Tribünen mit jeweils drei Sitzebenen. Die Tribünen werden in bauseitigen Wandnischen montiert.
- ein Stück Tribüne, 10,80 m lang, 78 Sitzplätze.- zwei Stück Tribünen, 5,00 m lang, 30 Sitzplätze
Mit der Disposition von Material und Personal ist unmittelbar nach Eingang des Auftrages zu beginnen. Mit den Arbeiten auf der Baustelle ist innerhalb von zwölf Werktagen nach besonderer Aufforderung durch den Auftraggeber oder die Bauleitung zu beginnen. Die Lieferung, der Einbau und die Inbetriebnahme sind innerhalb von zehn Arbeitstagen zu vollenden, d.h. abnahmereif fertigzustellen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder durch eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die in der EEE oder im Formblatt 124 angegebenen Nachweise innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeit anderer Unternehmen, ist deren Eintrag im o.g. Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen bzw. Nachweise gemäß der EEE oder der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 wird mit den Vergabeunterlagen zum Download bereitgestellt.
2.1 Soweit in den Besonderen Vertragsbedingungen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde und dieAuftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung inHöhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.2.2 Ist nach den Besonderen Vertragsbedingungen Sicherheit für Mängelansprüche vereinbart, beträgt sie dreiProzent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).3 Bürgschaften3.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zuverwenden oder die Bürgschaftserklärung muss den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für- die Vertragserfüllung das Formblatt "Vertragserfüllungsbürgschaft"- die Mängelansprüche das Formblatt "Mängelansprüchebürgschaft"- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B dasFormblatt "Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft"3.2 Die Bürgschaftsurkunden müssen den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen (§ 17 Absatz 4 Satz 2Halbsatz 2 VOB/B). Hierunter fallen ggf. folgende Erklärungen des Bürgen:- "Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.- Auf die Einrede der Vorausklage gemäß 771 BGB wird verzichtet.- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss desBürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen demAuftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."3.3 Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, fürdie Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.3.4 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fälligeZahlungen angerechnet worden ist.
6 Bietergemeinschaften6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreterbezeichnet ist,- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
- Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck VHB 124)- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (VHB 233)- Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft (VHB 234)- Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (VHB 235)
Stadt Gronau (Westf.)Fachdienst Allgemeine BauverwaltungVergabestelleNebenstelle Planen, Bauen und UmweltGrünstiege 6448599 Gronau
Da ausschließlich digitale Angebote zugelassen sind, sind Bieter/innen und deren bevollmächtigte Personen bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen (§ 14 VOB/A).
Laut aktuellem Baustellenterminplan soll der Einbau der Tribünenanlage voraussichtlich in der Zeit vom 19. bis 30. Januar 2026 erfolgen.