Die Stadt Isselburg beabsichtigt den Ersatzneubau GSV Isselschule am Standort Werth. Der aktuelle Bestandsbau aus den 1960er-Jahren weist erhebliche bauliche, funktionale und energetische Mängel auf, die die Fortführung des Schulbetriebes unmöglich machten.
Das neue Schulgebäude soll den Anforderungen an eine moderne, inklusive, ganztägig nutzbare Grundschule gerecht werden. Der Neubau erfolgt auf dem derzeitigen Schulgrundstück. Die Schülerinnen und Schüler sind während der Bauzeit an einem anderen Standort untergebracht.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die schlüsselfertige Errichtung der Wohnlage auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer übernimmt als sog. Totalunternehmer alle erforderlichen Objekt- und Fach-planungsleistungen inkl. Erstellung des Bauantrags sowie Bauleistungen zur schlüsselfertigen Errichtung des Neubaus. Weitere Angaben zum Bauvorhaben enthält eine im elektronischen Projektraum bereitgestellte Projektbeschreibung.
Grundschule Isselburg - Werth
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Bewertet werden die eingereichten Referenzen, welche die Mindestanforderung an die Referenzlage zum Nachweis der Eignung (Ziff. 4.2 des Verfahrensleitfa-dens) erfüllen. Es werden die drei besten eingereichten Referenzen bewertet. Die Bewertung erfolgt nach den folgenden Maßstäben:
(1) Referenz betraf eine Grundschule (Maximal 10 Punkte)
+ 5 Punkte bei Clusterschule+ 5 Punkte inkl. Erstellung und Planung von Außenanlagen
(2) Baukosten (KG 300 + 400, netto) > 5 Mio. Euro 5 Punkte >= 10 Mio. Euro 10 Punkte
(3) öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB 10 Punkte
nach Ermessen der Auftraggeberin
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheini-gungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Ei-generklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation be-findet.- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung) sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse).- Eigenerklärung zu Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Sowohl präqualifizierte Unternehmen als auch nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen:
Angaben zum Netto-Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Mindestanforderung
Die Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammen müssen durchschnittlich pro Geschäftsjahr einen Netto-Umsatz von 10 Mio. nachweisen.
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter folgende Angaben/Unterlagen einzureichen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bewerbers in die engere Wahl für die Aufforderung zur Angebotsabgabe, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben daher zusätzlich noch folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):- Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung oder ein sonstiger Ausschlussgrund nach § 6 VOB/A EU vorliegt, die/der die Zuverläs-sigkeit als Bieter in Frage stellt,- Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (auf Verlangen qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung),- Eigenerklärung über die Eintragung in das Handels-/Berufsregister (auf Verlangen Nachweis).
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formblatt 523 EU VHB NRW)
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
- Eigenerklärung, dass die für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Sowohl präqualifizierte Unternehmen als auch nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen: Angaben zu den erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Totalunternehmerleistung) mit konkreter Beschreibung der erbrachten Leistungen, zum Leistungszeitraum und dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und möglichst Kontaktdaten (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).
Der Bewerber muss über mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der Planung und Bauausführung (Totalunterneh-merleistung) verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der erbrachten TU-Leistungen setzt jeweils voraus,
a) schlüsselfertige Planungs- und Bauleistung für eine Bildungseinrichtung (Grundschule, weiterführende Schule, Förderschule (kei-ne Berufsschule, Hochschule)) im Modul- oder Systembau,b) Fertigstellung im Zeitraum seit dem 01.01.2019c) Baukosten (KG 300 + 400 nach DIN 276) in Höhe von mind. 5 Mio. Euro, nettod) Übernahme der Planung zumindest ab Leistungsphase 3 "Entwurfsplanung"
Im Falle eines Angebots einer Bewerbergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten Referenzprojekte verfügen.
Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft nur ausschließlich auf das PQ-Verzeichnis verweist, wird die Nachforderung von projektspezifischen Referenzen explizit vorbehalten.
Bewertet werden die eingereichten Referenzen, welche die Mindestanforderung an die Referenzlage zum Nachweis der Eignung erfüllen. Es werden die drei besten eingereichten Referenzen bewertet.