Unterhaltungsreinigung und TV-Inspektion im Abwassernetz der StadtIsselburg.
Das Kanalnetz der Stadt Isselburg umfasst ca. 19 km Mischwassersystem, 32 km Regenwasser- und ca. 32 km Schmutzwassersystem.
Im Rahmen ihrer Selbstüberwachung Kanal, sollen in der Stadt Isselburg mit den Stadtteilen Anholt, Isselburg, Werth, Vehlingen, Heelden und Herzebocholt jährlich ca. 5 km Misch-, Regen- und Schmutzkanalisation (Haltungen und Schächte) gereinigt und inspiziert werden. Schwerpunkt für die Jahre 2026/27 ist das Stadtgebiet Isselburg.
Hinzu kommen Reinigungen und Inspektionen (Haltungen und Schächte) für Gewährleistungsabnahmen, Neubaumaßnahmen oder Voruntersuchungen zu Sanierungen etc. über eine Länge von ca. 3 km.
Des Weiteren soll jährlich eine bedarfsorientierte Reinigung der Haltungen über eine Länge von ca. 5 km erfolgen
Die Vertragsdauer soll 2 Jahre betragen, im gegenseitigen Einvernehmen ist eine Vertragsverlängerung möglich. Der Rahmenvertrag gilt vom Tag der Auftragsvergabe für die Dauer von zwei Jahren. Es sind 2 Verlängerungen für jeweils 1 Jahr möglich. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Vertragsverlängerung.
im gesamten Stadtgebiet der Stadt Isselburg
Preis
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Stadt Isselburg Minverstraße 12 46419 Isselburg
nach Ermessen der Auftraggeberin
Der AN muss das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von jährlich 12.000.000,00 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und nachweisen
Fachkunde und Leistungsfähigkeit: Die Bieter müssen vor Auftragsvergabe und während der Leistung die erforderlichen Qualifikationen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind zu erfüllen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des RAL-Gütezeichens "I" und "R" der Gütegemeinschaft "Güteschutz und Kanalbau" ist. Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsauftrag für die Einzelmaßnahme vorgelegt werden. Der AN hat die fremdüberwachende Institution zu verpflichten, wesentliche Feststellungen in schriftlicher Form auszuzeichnen und dem AG umgehend in Kopie vorzulegen. Der geforderte Qualifikationsnachweis ist als Anlage zum Angebot am Eröffnungstermin vorzulegen.
Rufbereitschaft: Zur Aufrechterhaltung der Abwasserbeseitigungspflicht ist es notwendig, eine Rufbereitschaft an Werktagen zu den regulären Arbeitszeiten ( Mo - Fr. in der Zeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr) bis Vertragsende durch den AN vorzuhalten. Aufgrund der Fürsorgepflicht des AG, ist die Rufbereitschaft durch Eigenerklärung des AN nachzuweisen. Bieter, die dieses Kriterium nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Ein entsprechendes Formular ist beigefügt und ist mit Angebotsabgabe ausgefüllt einzureichen.