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Qualifizierungssystem Photovoltaik-Freiflächenanlagen
VO: SektVO Vergabeart:   Qualifizierungssystem Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Auftraggeber
Stadtwerke Münster GmbH
Hafenplatz 1
48155
Münster
Deutschland
Einkauf
J.Goossens@stadtwerke-muenster.de
DEA33
Gemeinsame Beschaffung
Kommunikation

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRJ922V/documents

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRJ922V

Haupttätigkeit

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung
Qualifizierungssystem Photovoltaik-Freiflächenanlagen
K36C/28072022A

CPV-Code Hauptteil

09330000-1

Art des Auftrags

Haupterfüllungsort

Stadtwerke Münster GmbH
Hafenplatz 1
48155
Münster
DEA33

Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Beschreibung
09332000-5
09331200-0

Beschreibung der Beschaffung

Lieferung, Errichtung, Zertifizierung und Inbetriebnahme von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland als Generalunternehmer (GU)

Zuschlagskriterien

Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems

28.07.2022
27.07.2027

Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

Qualifizierung für das System

Das Formular "Teilnahmeantrag" ist bei der oben genannten Kontaktstelle per Mail anzufordern. Daraufhin wird das vorgenannte Formular mit den Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen, ebenfalls per Mail zugeschickt. Vom Interessenten ist hierfür eine Mailadresse anzugeben. Der Teilnahmeantrag ist dann beim Auftraggeber einzureichen. Fehlen Unterlagen in einem Teilnahmeantrag, behält sich der Auftraggeber eine Nachforderung unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder
unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzte Form (vereidigter Dolmetscher) vorzulegen und deren Gleichwertigkeit
nachzuweisen.

Nach Eingang wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers mit allen Unterlagen, Nachweisen und Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und damit eine grundsätzliche Eignung des Bewerbers festgestellt bzw. nicht festgestellt.

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Verfahren

Beschreibung

Angaben zur elektronischen Auktion

Verwaltungsangaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Weitere Angaben

Verschiedenes

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zusätzliche Angaben

Rahmenvereinbarungen / weitere Bedarfe werden während der Dauer des Qualifizierungssystems ohne weitere Veröffentlichung ausgeschrieben und im Verhandlungsverfahren vergeben. Der Auftraggeber behält sich den Abschluss von Rahmenverträgen mit mehreren Bietern vor. Bei der Ausschreibung der Rahmenvereinbarungen / weiteren Bedarfe behält sich der Auftraggeber im Rahmen des Verhandlungsverfahrens vor, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer der Bezirksregierung Münster
48128
Münster
Deutschland

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Deutschland

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird.
Hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutschland
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