Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von typgeprüften, luftisolierten 10kV-Leistungsschalteranlagen in Doppelsammelschienenausführung und mit verfahrbaren Leistungsschaltern einschl. Sekundärtechnik, Nebenanlagen und Infrastruktur.
Die Stadtnetze Münster GmbH beabsichtigt in den nächsten Jahren an verschiedenen Standorten in Münster 10 kV-Leistungsschalteranlagen zu erneuern.Hierzu gehören neben der Anlagentechnik auch die folgenden Bereiche:- Schutz- und Fernwirktechnik- Batterieanlagen- GS- und WS-Anlagen- Elektrotechnische InstallationsanlagenDie vorhandenen Anlagen sind jeweils zu demontieren und das Gebäude den Voraussetzungen anzupassen (sofern zutreffend - nicht bei Neubau). Die neuen Anlagen inkl. der kompletten Sekundärtechnik sind zu liefern, zu montieren und in Betrieb zu nehmen.Der Auftragnehmer führt im geringen Umfang erforderliche Hochbauarbeiten aus. Notwendige Tiefbau- und Kabelarbeiten werden durch die Stadtnetze Münster GmbH ausgeführt und sind nicht Bestandteil des Liefer-und Leistungsumfanges.Der Auftragnehmer wird Generalunternehmer (GU) und stellt dies in Verträgen mit Unterlieferanten sicher.
Diese Bekanntmachung leitet das Qualifizierungssystem ein. Um an diesem Qualifizierungssystem teilzunehmen, ist ein vollständiger Teilnahmeantrag durch den Bewerber einzureichen. Sämtliche unter der Rubrik "Bedingungen - Eignungskriterien/Ausschreibungsbedingungen" aufgeführten Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.Ein Formular für den Teilnahmeantrag wird nicht zur Verfügung gestellt, der Antrag ist vom Bewerber selbst zusammenzustellen.
Die Bedarfe werden während der Dauer des Qualifizierungssystems ohne weitere Veröffentlichungen ausgeschrieben und im Verhandlungsverfahren vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sofort auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zuzuschlagen oder mit den Bietern, die bezogen auf das Erstangebot die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben, in weitere Verhandlungen zu treten.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Eine Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt bei Bedarf durch die Stadtnetze Münster GmbH.
- Vorlage des aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als 6 Monate);- Bestätigung, dass deutsches Recht gilt;- Bestätigung, dass die Abwicklung in deutscher Sprache erfolgt.
Ausschlusskriterien:- es wird ein anderes Recht als das deutsche Recht gefordert.
- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, ausgewiesen je Geschäftsjahr;- Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Lieferungen, die mit den zu vergebenden Lieferungen vergleichbar sind;- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung;- Nachweis der Zahlung von Steuern und Sozialbeiträgen nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates;- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist;- Angaben, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
Ausschlusskriterien:- vorliegendes oder beantragtes Insolvenzverfahren;- Unternehmen in Liquidation.
- eine Erklärung, dass die Abwicklung von Aufträgen auf der Grundlage einschlägiger EN-, IEC-,DIN- und VDE- Normen, einschlägiger deutscher oder europaweit harmonisierter vergleichbarer technischen Regelwerke, Vorschriften und Richtlinien erfolgt;- Angaben der vorgesehenen Qualifikationssicherung und Nachweis der Zertifizierung nach EN ISO 9001;- Nachweis, dass der Bewerber ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt hat, dass er die Qualität der Prozesse und Verfahren in seiner Organisation prüft und verbessert;- Erklärung, dass der Bewerber in der Lage ist, Ersatzteile oder funktionskompatible Austauschteile primärer Komponenten für einen Zeitraum von 20 Jahren nach mängelfreier Abnahme der Leistung vorzuhalten;- Übersicht des Produktportfolios im Bereich der mit diesem Qualifizierungssystem benannten Lieferung;- Referenzliste/Dokumentation über die Planung und den Bau vergleichbarer Anlagen mit Angaben über Bauzeit, Hauptauslegungsdaten und Rechnungswert der letzten 5 Kalenderjahre;- Angabe der Art der Arbeiten, die im Auftragsfalle an Nachunternehmer abgegeben werden;- Angaben zur Vertriebsorganisation/Niederlassungsnetz/Kundendienstvertretungen/technischer Kundendienst/besondere Serviceleistungen in der Bundesrepublik Deutschland.
- Vertragssprache: deutsch;- deutsches Recht.