Das Projektziel ist die Planung zur Errichtung einer Großwärmepumpenanlage (Gewinnung von Nutzwärme aus gereinigtem Kläranlagenablaufwasser) in Münster Coerde auf dem Standort der Hauptkläranlage zur Einspeisung in das angrenzende Fernwärmenetz. Die Großwärmepumpenanlage soll so wirtschaftlich und effizient wie möglich geplant, errichtet und betrieben werden.
Der Leistungsumfang der Ausschreibung für einen Generalplaner oder ein TGA-Ingenieurbüro enthält die gesamten HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8 für die Großwärmepumpenanlage sowie der gesamten Anlagentechnik und Technikgebäude mit Zulaufbauwerk. Die Anlagenplanung soll nach der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) an einen geeigneten Generalunternehmer (GU) übergeben werden. Die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) soll dann durch einen entsprechenden Generalunternehmer (GU) weitergeführt werden. Sofern kein geeigneter Generalunternehmer gefunden werden kann, übernimmt der Generalplaner oder das TGA-Ingenieurbüro die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 der HOAI).Weiterhin ist im Leistungsumfang sowohl eine vorgeschaltete Projektbewertung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit (frühzeitige Kostenschätzung) als auch eine Erstellung eines Gesamtwärmekonzeptes (optimale Betriebsweise; Grundlast -und Spitzenlastbetrachtung der Großwärmepumpenanlage) mit der Einbindung von BHKW-Anlagen und Kesselbestandsanlagen unter den Voraussetzungen der Betriebsweise des Fernwärmenetzes der Stadtnetze Münster enthalten.Die Planung und Errichtung der Fernwärmeleitung sowie der Stromtrasse zur Großwärmepumpenanlage erfolgt über die Stadtnetze Münster und ist nicht Teil des Leistungsumfangs.
Siehe beigefügte Dokumente
Vergabe-Westfalen Plattform
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Eine Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt bei Bedarf durch die Stadtwerke Münster GmbH.
siehe beigefügte Dokumente (Teilnahmeformulare)
Vertragserfüllungsbürgschaft, Anzahlungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft.
Diese sind für den Auftraggeber kostenlos als unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaften unter Verzicht auf die Einreden der §§ 770 und 771 BGB einzureichen. Die Bürgschaften sind nach deutschem Recht von einem in der EU zugelassenen Kreditinstitut oder einer Versicherung zu stellen.
siehe beigefügte Dokumente