Bodenbelagsarbeiten im Neubau
1032 m² Linoliumbodenarbeiten inkl. Fugen, Sockelleisten, Erstpflege und Schutzabdeckung 689 m² Massivholzpakettarbeiten inkl. Fugen, Sockelleisten, Erstpflege und Schutzabdeckung 14 m Taktile Aufmerksamkeitsfelder, Edelstahl, genoppt 146 m² Sportboden Mehrschichtpakettarbeiten inkl. PE-Folie, Fugen, Sockelleisten, Erstpflege und Schutzabdeckung
Durch die klare Bekanntgabe der absteigenden Rangfolge in den Vergabeunterlagen ist für alle Bieterunternehmen vor Angebotsabgabe eindeutig und transparent erkennbar, welche Priorisierung die Vergabestelle bei der Evaluation vornimmt. Ein fairer Wettbewerb auf Augenhöhe ist damit vollumfänglich gewährleistet
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt
Siehe Vergabeunterlagen
Über Vergabeplattform
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB))
4-Augen-Prinzip nach § 14EU VOB/A:Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin -Öffnungstermin- unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Bieter sind nicht zugelassen.
siehe Formblätter
Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 1, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten. Weiterhin gilt § 125 GWB
Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 1, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten
Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB
Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 4, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten. Weiterhin gilt § 125 GWB
Rechtsgrundlage gemäß VOB/A §16 Abs 2
Gefordert wird die Eintragung in ein Berufsregister gemäß § 44 VgV. Bei deutschen Bietern ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder der Handwerksrolle vorzulegen. Bei ausländischen Bietern ist ein vergleichbarer Nachweis aus dem Herkunftsland beizubringen-Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.Nachzuweisen über Eintragung in einem Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen ist die 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung einzureichen:
Der durchschnittliche allgemeine Jahresumsatz des Unternehmens muss in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens das 2-fache des geschätzten Auftragswerts betragen.-Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit erBauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unterEinschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.Nachzuweisen über Eintragung in einem Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen ist die 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung einzureichen:
Eintragung in einem Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen ist die 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung einzureichen:- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind,
Einzureichen sind Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die den Inhalt der ausgeschriebenen Leistung widerspiegeln und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Es sind drei Referenzen vorzulegen, die mindestens 70% der ausgeschriebenen Quantität aufweisen müssen. Nachzuweisen über Eintragung in einem Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen über Referenznachweise mit Forminhalt des VHB Einheitlichen Formblatts 444 (Referenzbescheinigung).Hier wird auf den Inhalt abgestellt, welcher die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachweist. Es werden grundsätzlich auch andere Referenznachweise, als das Formblatt 444 zugelassen und gewertet, wenn sie den Inhalten des Formblatt 444 gleichwertig sind.
vorgenannte Eignungskriterien, Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A:- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt- Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaftbzw. die Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 6f EU VOB/AVI.3.2)- Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.- Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001.