Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag für Tief- und Leitungsbauleistungen mit einer Erstlaufzeit von drei Jahren (01.01.2027 - 31.12.2029).Es ist beabsichtigt, das jährliche Gesamtvolumen pro Los auf verschiedene Auftragnehmerzu verteilen und damit mehrere Rahmenverträge pro Los zu vergeben.
Die zu erbringenden Leistungen verteilen sich auf folgende Lose:
LOS 1 Tiefbau - HauptrohrLOS 2 Leitungsbau Gas/WasserLOS 3 Tiefbau - HausanschlüsseLOS 4 FernwärmeLOS 5 ElektromontageLOS 6 Arbeiten nach DVGW Arbeitsblatt GW 301/1LOS 7 TiefbaurufbereitschaftLOS 8 Glasfaser / BreitbandLOS 9 Beteiligung Stadt Münster - Titel 95LOS 10 Kalte NahwärmeLOS 11 VerkehrssicherungLOS 12 Geschlossene Bauweise - HDD Horizontalspülbohrungen
siehe beigefügte Dokumente
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Eine Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt bei Bedarf durch die Stadtnetze Münster GmbH
siehe beigefügte Dokumente (Teilnahmeformulare)
Vertragserfüllungsbürgschaft, Anzahlungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft.
Diese sind für den Auftraggeber kostenlos als unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaften unter Verzicht auf die Einreden der §§ 770 und 771 BGB einzureichen. Die Bürgschaften sind nach deutschem Recht von einem in der EU zugelassenen Kreditinstitut oder einer Versicherung zu stellen.