Bei dem geplanten Gebäude handelt es sich um ein freistehendes eingeschossiges Gebäude mit den Außenabmessungen L x B von rd. 51,15 m x 25,4 m ohne Unterkellerung.
Das Gebäude dient der Unterbringung der verfahrens- und elektrotechnischen Anlagen der Wasseraufbereitung, sowie der erforderlichen Betriebsmittellagerung und -dosierung. Im Gebäude sind mehrere Wasserbehälter aus Stahlbeton integriert.
Auf dem Dach soll eine Photovoltaikanlage installiert werden.
Im nördlichen Grundstücksbereich hinter dem Aufbereitungsgebäude sind Anlagen zur Spülwasseraufbereitung (SWA) geplant. Diese bestehen aus 2 Absetzbecken, 1 Schlammeindicker sowie einem kleinen zusätzlichen Technikgebäude (BGF = rd. 25m2) zur Unterbringung der erforderlichen Dosieranlage der SWA und elektrotechnischen Anlagen.
Der Auftraggeber beabsichtigt die bauliche Erweiterung und Erneuerung des Wasserwerks Hohe Ward.
Das vorliegende Los umfasst die bautechnische Ausführung einschließlich ausgewählter Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung.
Der Leistungsumfang dieses Loses erstreckt sich auf die Kostengruppe KG 300 - Bauwerk - Baukonstruktion gem. DIN 276, sowie die Installation der sanitären Anlagen (Kostengruppe 410) und die Errichtung einer Photovoltaikanlage (KG 440) auf dem Betriebsgebäude.
Im Rahmen der baulichen Leistungen sind ferner die drei Becken der Spülwasseraufbereitung - ohne technische Ausrüstung - sowie das zugehörige Technikgebäude und das Fundament einer Siloanlage herzustellen.
Nicht Bestandteil der Ausschreibung sind:- Die nutzungsspezifischen, verfahrenstechnischen und elektrotechnischen Anlagen des Wasserwerks- Die erdverlegten Rohrleitungen und weiteren Tiefbaumaßnahmen außerhalb des Baufeldes
Diese Leistungen werden vom Auftraggeber einem anderen Los vergeben und ausgeführt. Die Arbeiten finden in Teilen parallel statt.
Vor Beginn der Bauausführung sind im Baufeld Maßnahmen zur Verbesserung der Baugrundverhältnisse vorgesehen. Diese erfolgen gesondert im Vorfeld der Hauptbaumaßnahme und sind daher nicht Teil der Ausschreibung.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstößegegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag aufFeststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Eine Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt bei Bedarf durch die Stadtnetze Münster GmbH.
s. Teilnahmeunterlagen
Vertragserfüllungsbürgschaft, Anzahlungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft. Diese sind für den Auftraggeber kostenlos als unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einreden der §§ 770 und 771 BGB einzureichen.