Im Rahmen der Werk- und Montageplanung erfolgten konstruktive Abstimmungen zwischen AG und AN. Dabei wurde festgestellt, dass die Nichtausführung von Öffnungsbegrenzern zu Schäden an den Fensterflügeln selbst sowie an angrenzenden Pfosten-Riegel-Fassaden und Trennwänden führen kann. Im Ergebnis der Abstimmung wurde festgehalten, dass Öffnungsbegrenzer zur Schadensvermeidung erforderlich sind.
Im Zuge der Werk- und Montageplanung wurde festgestellt, dass ohne den Einbau von Öffnungsbegrenzern die Gefahr von Beschädigungen an den Fensterflügeln selbst sowie an angrenzenden Bauteilen, insbesondere an Pfosten-Riegel-Fassaden und Trennwänden, besteht. Zur Vermeidung möglicher Schäden wurde daher in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt, die Fensterflügel mit Öffnungsbegrenzern auszuführen. Da diese Leistung im ursprünglichen Leistungsumfang nicht vorgesehen ist, erfolgt die Ausführung im Rahmen eines Nachtrags.
Bau von Holztafelwänden, Erstellung einer Vorhangfassade, Elementbau von ALU-Außentüren, ALU-Fenstern, Sonnenschutzanlagen und Pfosten-Riegel-Konstruktion
701 m² Holztafelwandkonstruktion227 m² Attikaauskragung884 m² Wärmedämmung2403,5 m² Vorgehängte hinterlüftete Fassade aus:1599 m² Alu-Streckmetallfassade inkl. UK (667 m² in STB, 913 m² in HTW)83 m² Alu-Glattblech-Kassetten 102 m² Abhangdecke Alu-Glattblech-Kassetten 228 m² Alu-Trapezblech-Verkleidung 316 m Attikaabdeckeckung267 m Außenfensterbank 258 m² Pfosten-Riegel-Konstruktion1 Stk. Automatik-Rundbogen-Schiebetür in PRK1 Stk. 2flg.Außenschiebetür in PRK4 Stk. 1flg.Außentüren in PRK4 Stk. 1flg.Außentüren 103 Stk. Fenster43 Stk. Motorische Fenster- und Türenantriebe 52 Stk. Markisen-Anlagen49 Stk. Faltschiebeläden
Gewerkespeziefisch übliche Verfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB))
vorgenannte Eignungskriterien, Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A:- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt- Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaftbzw. die Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 6f EU VOB/AVI.3.2)- Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.- Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001.