Bedingung an die Auftragsausführung:
Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018 davon abhängig gemacht, dass der AN bei der Ausführung des Auftrags die vertraglichen Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind und im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden.
Festlegung der Eignungskriterien
Die Eignung des Bieters wird anhand der Eignungskriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) geprüft (§§ 6a, § 16b (1) VOB/A). Zum Nachweis der Eignung sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter die in der Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungskriterien vollständig zu erfüllen, die wie folgt lauten
Fachkunde, Leistungsfähigkeit
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (§ 6a (2) Nr. 1 VOB/A) Vordruck 124
Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Anforderung des AG Referenznachweise mit folgenden Angaben vorzulegen: Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftrag-/Referenzgeber; Auftragssumme; Kurzbeschreibung der Baumaßnahme; Ausführungszeitraum; Ergänzend können vom Auftraggeber zusätzlich folgende Angaben zu den Referenzen gefordert werden:
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, stichwortartige Beschreibung der besonderen
technischen und gerätespezifischen Anforderungen, Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,
ARGE-Partner, Nachunternehmer), Angabe der Gewerke, die mit eigenem Personal koordiniert wurden. (§ 6a (2) Nr. 2 VOB/A) Vordruck 124.
Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Anforderung des AG die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. (§ 6a (2) Nr. 3 VOB/A). Vordruck 124
Angabe über Registereintragungen des Sitzes oder Wohnsitzes. (§ 6a (2) Nr. 4 VOB/A) Vordruck 124.
Zuverlässigkeit
Angabe ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. (§ 6a (2) Nr. 5 VOB/A) Vordruck 124.
Angabe ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet. (§ 6a (2) Nr. 6 VOB/A) Vordruck 124.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft beim Wettbewerbsregister anfordern. (§ 6a (2) Nr. 7 VOB/A) Vordruck 124.
Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist sind auf Anforderung des AG Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorzulegen (§ 6a (2) Nr.8 VOB/A). Vordruck 124.
Eigenerklärung anstelle einer Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
(§ 6a (2) Nr.9 VOB/A). Vordruck 124.
Eigenerklärung, dass keine Verstöße gegen menschenrechtliche und umweltbezogene Pflichten innerhalb des Unternehmens und der Unternehmen der Zulieferer bekannt sind, oder dass das eigene Unternehmen nicht unter die Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ersatzweise der europäischen Richtlinie CSDD. fällt. Vordruck Eigenerklärung LkSG.
Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden i. H. v. 3.000.000 EUR und für Vermögenschäden i. H. v. 2.000.000 EUR
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss, ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung im vorgenannten Umfang durch einen entsprechenden Versicherungsnachweis (Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) zu ersetzen. (§ 6a (3) VOB/A). Eigenerklärung F1.
Nachweisführung zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" Vordruck 124 vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in ein Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.