Gegenstand dieses Nachtrags ist die Sanierungder zusätzlichen Mehrstärken der KMF-Dämmauflagen inden Dachbodenbereichen der Sporthalle, desUmkleidetraktes sowie des Eingangsbereiches. Im Hauptauftrag wurde die KMF-Dämmung mit eineNeuer Ar Stärke von ca. 2,00 cm ausgeschrieben und auf dieser Grundlagekalkuliert.Tatsächlich wurden jedoch folgende Dämmstoffstärkenfestgestellt:-Sporthalle: ca. 10,00 cm-Umkleidetrakt: ca. 20,00 cm-Eingangsbereich: ca. 20,00 cmDadurch erhöht sich auch die Menge der Schadstoffentsorgung.
Finanzielle Auswirkungen: Ursprünglicher Auftragswert: 325.457,98 EURNachtrag 1: 49.185,67 EURProzentualer Anteil vom Auftragswert: 15,11%Beauftragt am: 31.08.2026
Neuer Auftragswert mit Nachtrag 1: 374.643,65 EUR
Bei dem Bauvorhaben wurden nach Vertragsabschluss Abweichungen und außervertragliche Schadstofffundorte erkundet und festgestellt.
Es kommt dadurch zu Abweichungen/Mehrmassen beim Rückbau und der Schadstoffentsorgung.
Die Dreifachsporthalle in Gescher soll im Zuge einer umfassenden Sanierung modernisiert und funktional erweitert werden. Geplant sind unter anderem barrierefreie Zugänge, moderne Sanitärbereiche, zusätzliche Aufenthalts- und Funktionsräume sowie die bessere Einbindung in das städtische Umfeld. Ein Schwerpunkt liegt auf der energetischen Sanierung zur deutlichen Reduzierung des Energieverbrauchs durch moderne Gebäudehülle, effiziente Heiz- und Lüftungstechnik sowie LED-Beleuchtung. Ergänzend wird der Umkleidetrakt aufgestockt, um neue Nutzungen zu ermöglichen, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln.
Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten umfasst den Rückbau der Gebäudeteile:"Umkleidetrakt": ca. 650 m2 Grundfläche und ca. 2.400 m3 umbauter Raum"Eingang Zuschauer": ca. 85 m2 Grundfläche und ca. 350 m3 umbauter Raumeinschl. aller Sohlen und Fundamente
Abbruch Leichtbetonwände "Sporthalle": Ca. 610 m²Abbruch Stahlbeton "Sporthalle": Ca. 14 m³Abbruch Ziegelmauerwerk "Sporthalle": Ca. 610 m²Abbruch Dachkonstruktion "Sporthalle" Ca. 1.230 m²Abbruch Bodenbeläge "Sporthalle: Ca. 1.230 m²Abbruch Abhangdecken "Sporthalle" Ca. 1.230 m²
Schadstoffsanierung KMF Dämmung Dach Ca. 1.930 m²Schadstoffsanierung KMF Dämmung Boden Ca. 1.230 m²Schadstoffsanierung Asbest Attikaverkleidung Ca. 35 mPlanierung der Fläche nach Beendigung der Arbeiten und andere baustellenbedingte Tätigkeiten
Ziel der Sanierung ist eine umfassende Modernisierung hin zu einem technisch zeitgemäßen Gebäude, das vollständig ohne fossile Energieträger betrieben wird. Ein Schwerpunkt liegt auf der energetischen Sanierung zur deutlichen Reduzierung des Energieverbrauchs durch moderne Gebäudehülle, effiziente Heiz- und Lüftungstechnik sowie LED-Beleuchtung.
Geplant sind unter anderem barrierefreie Zugänge.Einhaltung des Lieferkettengesetzes (LkSG)Einhaltung des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018 davon abhängig gemacht, dass der AN bei der Ausführung des Auftrags die vertraglichen Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind und im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden.