Die Dreifachsporthalle in Gescher soll im Zuge einer umfassenden Sanierung modernisiert und funktional erweitert werden. Geplant sind unter anderem barrierefreie Zugänge, moderne Sanitärbereiche, zusätzliche Aufenthalts- und Funktionsräume sowie die bessere Einbindung in das städtische Umfeld. Ein Schwerpunkt liegt auf der energetischen Sanierung zur deutlichen Reduzierung des Energieverbrauchs durch moderne Gebäudehülle, effiziente Heiz- und Lüftungstechnik sowie LED-Beleuchtung. Ergänzend wird der Umkleidetrakt aufgestockt, um neue Nutzungen zu ermöglichen, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln.
Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten umfasst den Rückbau der Gebäudeteile:"Umkleidetrakt": ca. 650 m2 Grundfläche und ca. 2.400 m3 umbauter Raum"Eingang Zuschauer": ca. 85 m2 Grundfläche und ca. 350 m3 umbauter Raumeinschl. aller Sohlen und Fundamente
Abbruch Leichtbetonwände "Sporthalle": Ca. 610 m²Abbruch Stahlbeton "Sporthalle": Ca. 14 m³Abbruch Ziegelmauerwerk "Sporthalle": Ca. 610 m²Abbruch Dachkonstruktion "Sporthalle" Ca. 1.230 m²Abbruch Bodenbeläge "Sporthalle: Ca. 1.230 m²Abbruch Abhangdecken "Sporthalle" Ca. 1.230 m²
Schadstoffsanierung KMF Dämmung Dach Ca. 1.930 m²Schadstoffsanierung KMF Dämmung Boden Ca. 1.230 m²Schadstoffsanierung Asbest Attikaverkleidung Ca. 35 mPlanierung der Fläche nach Beendigung der Arbeiten und andere baustellenbedingte Tätigkeiten
Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis.
Diese Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich eines positiven Bescheids des Fördermittelgebers im Namen für Rechnung der Stadt Gescher durch die Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH, Heiden. Vertragspartner wird die Stadt Gescher.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt bis zur Angebotsöffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich oder in Textform.Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Ausführungsfristen:Mit der Ausführung ist zu beginnen am 22.06.2026Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertigzustellen) am 24.08.2026Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) sind:-Vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn-Vorstehende Frist für die Vollendung der Leistung-keine Einzelfristen.
Ziel der Sanierung ist eine umfassende Modernisierung hin zu einem technisch zeitgemäßen Gebäude, das vollständig ohne fossile Energieträger betrieben wird. Ein Schwerpunkt liegt auf der energetischen Sanierung zur deutlichen Reduzierung des Energieverbrauchs durch moderne Gebäudehülle, effiziente Heiz- und Lüftungstechnik sowie LED-Beleuchtung.
Geplant sind unter anderem barrierefreie Zugänge.Einhaltung des Lieferkettengesetzes (LkSG)Einhaltung des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.