Sanierung Sportanlage Borkener Damm in der Stadt Gescher - Sportplatzbau
VO: Sonstige Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH (KDG) im Namen und für Rechnung der Stadt Gescher
Kornblumenweg 3a
46359
Heiden
Deutschland
DE227005204 (KDG) DE123770490 (Stadt Gescher)
0286777530660
e.langenhorst@kdg-heiden.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Sanierung Sportanlage Borkener Damm in der Stadt Gescher - Sportplatzbau mit folgenden Hauptmassen:
20000 Quadratmeter Planum
14500 Quadratmeter Sportplatzaufbau abtragen
3200 Kubikmeter Bodenabfuhr
600 Kubikmeter Grabenaushub
3 Stück Zisternen
1 Stück Bewässerungsanlage
100 Meter Entwässerungsleitung
310 Stück Entwässerungsrinne
4700 Quadratmeter Tragschicht Kunststoff
7100 Quadratmeter Tragschicht Kunststoffrasen
5400 Quadratmeter Tragschicht Wegeflächen
3700 Quadratmeter Pflasterfläche
1100 Quadratmeter Asphalt
1 Stück Dachaustausch Tribüne
6800 Quadratmeter Vegetationsfläche
600 Meter Barriere
165 Meter Ballfangzaun
250 Meter Stabgitterzaun

Haupterfüllungsort

Sportanlage Borkener Damm
Borkener Damm 77
48712
Gescher

Die Sportanlage befindet sich im Süden der Stadt Gescher. Die Zufahrt erfolgt über den Borkener Damm.

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

geplanter Beginn 19.10.2026, Ausführungsende: 27.08.2027

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Diese ex ante-Information wurde von der Vergabestelle im Internet nur unter der Adresse www.evergabe.nrw.de bereitgestellt. Sollten Sie diese auf einer anderen Internetplattform vorgefunden haben, kann es möglich sein, dass diese nicht vollständig und/oder nicht richtig dargestellt wurde und/oder die Veröffentlichungsfrist bereits abgelaufen ist.

Die Vergabe dieser Fördermaßnahme erfolgt im Namen und für Rechnung der Stadt Gescher durch die Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH. Vertragspartner wird die Stadt Gescher.

Bei Bauleistungen gelten die Bestimmungen der VOB Teil B und C. Teil A der VOB kommt nicht zur Anwendung. Die Stadt Gescher hat keine Satzung zur Einschränkung vergaberechtlicher Regelungen.

Bei der Bekanntmachung handelt es sich um die Veröffentlichung einer beabsichtigten Beschaffung mit angenommener Binnenmarktrelevanz ohne Angabe von Fristen.

Interessierte Unternehmen können ihr Interesse formlos per E-Mail (info@kdg-heiden.de) bekunden. Legen Sie Ihrer Interessensbekundung die Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre, sowie eine Erklärung über die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter bei. Außerdem noch 3 Referenzen von vergleichbaren Projekten, nicht älter als 5 Jahre. Bei präqualifizierten Unternehmen reicht die Angabe der PQ-Nr.

Durch eine Interessenbekundung entsteht kein Anspruch auf eine Teilnahme an dem Verfahren. Im Falle einer Aufnahme in die Bieterliste werden Ihnen unaufgefordert die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Bei einer Nichtberücksichtigung ergeht keine gesonderte Mitteilung.

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