Erstellung kommunale Wärmeplanung / Energienutzungsplanung für die Stadt Münster
In Anlehnung an das KWW-Musterleistungsverzeichnis zur Ausschreibung einer Kommunalen Wärmeplanungund orientiert an den Anforderungen des Förderschwerpunkts 4.1.11 "Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung" der Kommunalrichtlinie soll die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) / Energienutzungsplanung (ENP) durch einen oder mehrere externe Dienstleister vergeben werden (Los 2). Darüber hinaus sollen die kommunikative / partizipative Begleitung (Los 3) und die Projektsteuerung vergeben werden (Los 1).
Die Bewertung erfolgt nach den folgenden Kriterien:Konzept, Referenzen, Preis - Die genaue Gewichtung wird noch bekannt gegeben
Rückfragen werden durch Unternehmenskommunikation AUSSCHLIEßLICH über den Kommunikationsbereich am Vergabemarktplatz NRW für alle Interessenten beantwortet.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des Bieters/in, deren/dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung dieser Information zehn (10) Kalendertage (bei Versand auf elektronischem Weg oder per Fax) vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - die/der Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt die/der Auftraggeber/in einer/m Bewerber/in oder Bieter/in mit, dass sie/er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann die/der betroffene Bewerber/in oder Bieter/in wegen dieser Rüge nur innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
keine
Gesamtschuldnerisch haftend
513 EU Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW