Bauliche Erweiterung des Ratsgymnasiums für die Umstellung auf G9, sowie kleine Umbaumaßnahmen im Bestand
Der Leitgedanke des Konzeptes zur Erweiterung des Ratsgymnasiums liegt, folgerichtig in der nördlichen Ergänzung des bestehenden einspännigen Hauptklassentraktes, zu einem zweispännigen Baukörper. Durch die direkte Anordnung an die vorhandene Außenwand des Bestands, können Erschließungsflächen eingespart werden. Daraus resultiert eine kompakte Bauweise mit einem geringen Bauvolumen. Dem G9 Raumprogramm entsprechend sind die notwendigen Kurs- und Differenzierungsräume im Erweiterungsbau untergebracht. Die Umbauplanung im Bestand bezieht sich auf Maßnahmen, die wegen der Erweiterung unabdingbar oder funktional sinnvoll sind. Aufgrund bestehender Brandschutzmängel im Bestandsgebäude werden die Bildung neuer Brandabschnitte, Umbauten und Raumänderungen erforderlich.
Öffentliche Beschluss-Vorlage V/0428/2024 vom 27.08.2024
Manche fehlenden Unterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgefordert werden.Siehe zu Unterlagen, die nicht nachgefordert werden, die gesetzliche Regelung in § 56 Abs. 3 VgV/ § 16a EU VOB/A
siehe § 123 / §124 GWB, sowie § 6e VOB/A EU
VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung
gesamtschuldnerisch haftend