Bauliche Erweiterung des Freiherr-vom-Stein Gymnasiums für die Umstellung auf G9, sowie kleine Umbaumaßnahmen im Bestand
Der Leitgedanke des Konzeptes zur Erweiterung des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums stellt die folgerichtige Fortführung des Bestandes dar. Die prägnanate Kubatur des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums wird dabei um einen weiteren Baustein ergänzt, der die Qualität des Bestandsbaus stärkt. Es ist ein freistehender Baukörper von etwa 12,15m x 62,07m auf der Südostseite geplant, welcher mit zwei Brücken (Skywalks) mit dem Bestand verbunden ist. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen, jedoch wird ein Medienkanal für die Erweiterung 2 mittig des Gebäudes eingeplant. Dem G9 Raumprogramm entsprechend sind Kurs-und Fachräume, sowie eine Lehrküche im Erweiterungsbau untergebracht. Im Bestand werden zwei vorhandene Musikräume zu Biologieräumen umgebaut, sowie kleinere Bereiche funktional verändert.
Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf Basis derGebäudeleitlinien der Stadt Münster
Tariftreue
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des Bieters/in, deren/dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung dieser Information zehn (10) Kalendertage (bei Versand auf elektronischem Weg oder per Fax) vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit- die/der Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hatoder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt die/der Auftraggeber/in einer/m Bewerber/in oder Bieter/in mit, dass sie/er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann die/der betroffene Bewerber/in oder Bieter/in wegen dieser Rüge nur innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Wir bitten um die Abgabe des Angebotsleistungsverzeichnisses im PDF und im GAEB Format. Falls Sie noch kein Kalkulationsprogramm nutzen, können Sie gerne das kostenfreie Programm Offerte_L verwenden. Den Link zur Installationsdatei finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
siehe § 123 / §124 GWB, sowie § 6e VOB/A EU
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt- Bestätigung, dass eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft vorliegt(Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen, VVB 124)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen- Angabe ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ein Insolvenzverfahren o.ä. eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung(Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen, VVB 124)
- Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind- Angaben zu Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen und extra ausgewiesenem Leitungspersonal(Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen, VVB 124)
siehe Besondere Vertragsbedingungen